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Steuer: Einschränkung des Abzuges von Fremdkapitalzinsen bei Konzernbeteiligungen
Bei kreditfinanzierten Anteilsverschiebungen innerhalb eines Konzerns dürfen Zinsen nicht abgesetzt werden. © Peter Hebgen / pixelio.de
Der Verfassungsgerichtshof hat bei Beteiligungserwerben im Konzern ein neues Erkenntnis getroffen: Er kann keine „besonderen Umstände” erkennen, die den Gesetzgeber von Verfassung wegen hindern, die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei Beteiligungserwerben im Konzern für die Zukunft wieder zu beseitigen. Dies berichtet der Jurist der KPMG Österreich, Christoph Plott, auf der Website des KSV von 1870.
Kein Verstoß gegen Vertrauensschutz
Mit Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die bislang vorgesehene Abzugsfähigkeit der Zinsen bei Erwerb von Kapitalanteilen ausgeschlossen, soweit die Anteile im Konzern oder von einem beherrschenden Gesellschafter erworben wurden. Mangels Übergangsbestimmung wendet die Finanzverwaltung die Bestimmung auch auf vor dem 2011 erworbene Anteile an.
In der Literatur wurde zum Teil die Ansicht vertreten, dass diese Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz verfassungswidrig ist.
Verfassungsgerichtshof sieht keine Verfassungswidrigkeit
Der Verfassungsgerichtshof sieht nun in seinem Erkenntnis vom 29.02.2012, (Geschäftszahl B 945/11) keine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Zinsabzuges im Fall von Konzernerwerben.
Seine Begründung: Der Gesetzgeber kann in seinem rechtspolitischen Gestaltungsraum eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen verändern. Nur unter besonderen Umständen muss den Betroffenen zur Vermeidung unsachlicher Ergebnisse die Gelegenheit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen.
Retourgang ist erlaubt
Der Gesetzgeber ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht gehindert, die Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerben für die Zukunft zur Gänze zurückzunehmen, sofern für diese Einschränkung sachliche Gründe ins Treffen geführt werden können.
Die Zielsetzung, unerwünschte, rein steuerlich motivierte Gestaltungen in Konzernen zu vermeiden, ist dabei grundsätzlich als sachliches Motiv für eine derartige Einschränkung anzusehen.
Keine Vermögenverschiebung innerhalb von Unternehmensgruppen
Selbst wenn die Abzugsfähigkeit der Zinsen die Entscheidung für einen Anteilserwerb beeinflusst hat, betrifft die Einschränkung (anders als beim Wegfall der steuerlichen Firmenwertabschreibung; VfSlg. 15.739/2000) Vorgänge innerhalb eines Konzerns. Dadurch wird die Bedeutung von Vermögensverschiebungen relativiert, da Anpassungsmöglichkeiten im Konzern bestehen.
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