Mit 1. Mai 2011 steht der österreichische Arbeitsmarkt Staatsangehörigen aller neuen EU-Staaten mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien offen. Die Öffnung des Arbeitsmarktes brachte neue Regeln für die Arbeitserlaubnis für Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Ländern. Die sogenannte „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erlaubt Bürgerinnen und Bürgern aus Drittstaaten (Nicht-EU), in Österreich zu arbeiten.
Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte
Seit 1.. Juli 2011 gibt es in Österreich die sogenannte „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Sie wird an Nicht-EU-Bürger von österreichischen Vertretungen im Ausland ausgestellt. Um eine Rot-Weiß-Rot – Karte zu erhalten, muss man eine bestimmte Mindestpunkteanzahl (z.B. für Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse) erreichen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt den ausländischen Arbeitnehmer zur befristeten Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber. Sie gilt für eine Beschäftigungsdauer von 12 Monaten. Im Fokus der Bestimmung stehen folgende Gruppen:
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Studienabsolventinnen/Studienabsolventen
- Selbständige Schlüsselkräfte
Wer eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt, durchläuft ein Punktesystem, in dem das österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) anhand der von vorgelegten Unterlagen und Dokumente prüft und bewertet. Die Bewertung des AMS ist für das weitere Verfahren maßgeblich. Die Rot-Weiß-Rot – Karte sieht aus wie eine Scheckkarte und ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie gilt für ein Jahr und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des ersten Jahres muss eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt werden.
Was ist die Rot-Weiß-Rot – Karte plus?
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus sieht aus wie eine Scheckkarte und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Inhaber einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus können jederzeit den/die ArbeitgeberIn wechseln, ohne eine neue Bewilligung beantragen zu müssen.
InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest zehn Monate entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt waren.
Familienangehörige von InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte und von InhaberInnen einer Blauen-Karte-EU können gleich eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU verfügt übe das gleiche Scheckkartenformat wie ihre rot-weiß-rote Schwester und ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Die Blaue Karte EU berechtigt zur befristeten Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten ArbeitgeberIn. Sie wird mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ausgestellt. InhaberInnen einer Blauen Karte EU können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre zumindest 21 Monate entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt waren.
Die bisherige Bilanz mit Ende Oktober zeigt, dass in den ersten beiden Monaten 259 Bewilligungen erteilt wurden; 31 Mal gab es eine Ablehnung. 92 Anträge sind noch in Arbeit. Auffallend: Während bisher gerade einmal sieben Hochqualifizierte die Rot-Weiß-Rot-Card erlangt haben, gibt es das größte Interesse bei Sportlern – vor allem bei Eishockey-Profis aus Kanada.
Nähere Details zur Rot-Weiß-Rot-Karte sind auf einer eigens eingerichteten Homepage zu finden. Das BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt eine Info-Broschüre zur Verfügung.