Der Abschluss im Detail:
- Beschäftigungsgruppen A und B +4,4 Prozent
- Beschäftigungsgruppen C und D +4,3 Prozent
- Beschäftigungsgruppen E und F +4,2 Prozent
- Beschäftigungsgruppe G +4,0 Prozent
- Neuer KV-Mindestlohn 1582,54 Euro
- IST-Lohnerhöhung mindestens 80,- Euro (entspricht einer Erhöhung von 5,3 Prozent in der untersten Beschäftigungsgruppe)
- Lehrlingsentschädigungen +4,3 Prozent
- Zulagen +4,0 Prozent
- Aufwandsentschädigungen +3,8 Prozent
- Anrechnung der Karenzzeiten auf 16 Monate für jedes Kind erhöht
Angestellten-KV des Metallgewerbes
Am 22.11.2011 wurde der Kollektivvertrag 2012 für die Angestellten im Metallgewerbe ausverhandelt: Mindestgehälter werden um 3,95%, in den unteren Gehaltsgruppen um 4,15% angehoben. Die Ist-Gehälter steigen um 3,85%.
Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigungen werden wie die Mindestlöhne der unteren drei Verwendungsgruppen sowie der Meistergruppe I um 4,15%, die anderen Gruppen um 3,95% angehoben. Die Ist-Löhne werden um 3,85% erhöht. Die Zulagen steigen ebenfalls um 4,15%. Am Rahmenrecht ergeben sich wie beim Arbeiter-Kollektivvertrag keine Änderungen. Die Vertragspartner kamen weiters überein, Gespräche über Maßnahmen gegen das Lohn- und Sozialdumping aufzunehmen.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die rund 70.000 Angestellten der ca. 38.000 Betriebe des Metallgewerbes ab Jahresbeginn 2012.