Neuanpassung der Sozialversicherungs- Werte für das Kalenderjahr 2012

19. Dezember 2011 Drucken

Die werden für das Jahr 2012 neu angepasst. Die Geringfügigkeitsgrenze nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz beträgt im Jahr 2012 376,26 Euro (im Jahr 2011 374,02 Euro). Die Rezeptgebühr nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz beträgt im Jahr 2012 5,15 Euro (im Jahr 2011 5,10 Euro). Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird auf 4.230 Euro […]

Die werden für das Jahr 2012 neu angepasst. Die Geringfügigkeitsgrenze nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz beträgt im Jahr 2012 376,26 Euro (im Jahr 2011 374,02 Euro). Die Rezeptgebühr nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz beträgt im Jahr 2012 5,15 Euro (im Jahr 2011 5,10 Euro). Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird auf 4.230 Euro erhöht. Die Höchstbeitragsgrundlage für selbstständig Erwerbstätige und Bäuerinnen/Bauern wird auf 4.935 Euro erhöht.