Mit 1. Jänner schreiben Banken die angewiesenen Beträge innerhalb eines Geschäftstags auf dem Konto des Empfängers gut. Diese Regelung gilt seit Jahreswechsel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die europäischen Geldinstitute bereiten sich seit November 2009 auf diese beschleunigte Dienstleistung vor. Bis 2012 galt ein Spielraum von drei Tagen. Die kurze Frist gilt ausschließlich bei digitalen […]
Mit 1. Jänner schreiben Banken die angewiesenen Beträge innerhalb eines Geschäftstags auf dem Konto des Empfängers gut. Diese Regelung gilt seit Jahreswechsel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die europäischen Geldinstitute bereiten sich seit November 2009 auf diese beschleunigte Dienstleistung vor. Bis 2012 galt ein Spielraum von drei Tagen. Die kurze Frist gilt ausschließlich bei digitalen Eingaben. Wird die Zahlung über einen Erlagschein in Auftrag gegeben, gilt eine Frist von zwei Tagen.
Die Frist von einem Bankgeschäftstag gilt bei elektronischen Überweisungen, die online beziehungsweise in Selbstbedienung über einen Automaten eingegeben werden. Wird die Zahlung über einen Erlagschein in Auftrag gegeben, gilt eine Frist von zwei Tagen. Auch dann, wenn der Erlagschein im Selbstbedienungsbereich eingescannt wird. Wird eine elektronische Überweisung in einer anderen EWR-Währung als dem Euro im EWR-Raum (EU27 plus Island, Liechtenstein, Norwegen) getätigt, darf sie maximal vier Tage in Anspruch nehmen. Damit erfolgt ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Bis Februar 2014 müssen Verbraucher auch bei Inlandszahlungen die deutlich längere internationale Kontonummer IBAN verwenden.