Bereitstellung und Kostenübernahme eines Vertragsanwaltes
Bei Stornierung und aushaftender Stornogebühr übernimmt die Fachgruppe auf Wunsch des Mitglliedsbetriebes, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme der Außenhandelsstellen, die Forderungsbetreibung gegenüber dem nicht angereisten Gast. Wenn diese Maßnahme keinen Erfolg zeitigt, wird auf Wunsch die Angelegenheit an einen Vertragsanwalt weitergeleitet.
Der Vertragsanwalt versucht, die aushaftende Stornogebühr mit einem anwaltlichem Forderungsschreiben geltend zu machen. Die Tiroler Fachgruppe Hotellerie übernimmt die vorprozessualen Kosten (Schreiben, Telefonate, Erörterungen der weiteren Vorgangsweise, wenn Zahlung des Gastes nicht erfolgen sollte) des Vertragsanwaltes. Bleiben auch diese Schritte ohne Resultat, wird der Anwalt die Möglichkeiten und die Aussichten einer klagsweisen Geltendmachung einschätzen. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung sind die Klagskosten aber vom Hotelier selbst zu tragen.
Sorgfältige Absicherung der Rechtsnatur der Buchung
Eine Buchung ist ein rechtswirksamer Vertragsabschluss. Werden bestimmte Formen eingehalten, ist die Frage der Beweisführung im Streitfall wesentlich erleichtert.
So sollten Buchungen abgewicklet werden:
- stets schriftlicher Vertragsabschluss (Beweiszweck)
- allfällige Zusatzvereinbarungen (zB durch Telefonate) sind dem Gast gegenüber stets umgehend schriftlich zu bestätigen und sollten rückbestätigt werden
- die Identität des Vertragspartners muss abgeklärt werden: Namen und die Wohnanschrift verlangen
- Stornobedingungen stets von vornherein vorgeben und vereinbaren (zB Hinweis aufentsprechenden Link, wie AGBH 2006 bereits im Angebot)
- Hinweis auf die eigenen Stornobedingungen sollte auch in der Homepage und in Prospekten ersichtlich sein
- Hinweis und Angebot einer Reiseversicherung
- Einforderung einer Anzahlung
- zur Vermeidung von stornobedingten Ausfällen empfiehlt sich der Abschluss des Beherbergungsvertrages unter der Bedingung einer erforderlichen Anzahlung, die zumindest 35 % bis 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages betragen soll.
Formulierungsvorschlag der Recxhtsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol: :
„erst mit Einlangen der Anzahlung in Höhe von …. bis zum …. kommt der Vertrag wirksam zu Stande. Es wird ausnahmslos und ausschließlich nur nach den Vorgaben der AGBH kontrahiert, mit der Maßgabe, dass eine nach Vorgabe der AGBH resultierende Stornogebühr lediglich einen vereinbarten pauschalierten Mindestbetrag darstellt und die Geltendmachung darüber hinaus gehenden höheren Schadenersatzes durch den Beherberger daher dadurch nicht berührt wird und uneingeschränkt möglich verbleibt und im Falle einer Stornierung eine geleistete Anzahlung nicht als Teilzahlung gilt, vielmehr auf eine nach Vorgabe der AGBH resultierende Stornogebühr zu Anrechnung gebracht wird.“
Wann besteht Anspruch auf Stornogebühr?
Bevor die Fachgruppe den Rechtsfall zur weiteren Forderungsbetreibung übernehmen kann, bedarf es nachstehender vorliegender Voraussetzungen:
- bereits abgelaufener Buchungszeitraum, damit abgeklärt ist, inwieweit die Unterkunft weitervermietet werden konnte (erforderliche Bemühung zur Weitervermittlung resultiert aus der Schadensminderungsverpflichtung und bei erfolgreicher Weitervermietung sind die hieraus erzielten Einkünfte auf den Stornobetrag in Anrechnung zu bringen)
- bereits erfolgter Ablauf der in einer zwingend dem Gast vom Hotelier zuzustellenden Stornorechnung enthaltenen Zahlungsfrist
- Weiterleitung des gesamten mit dem Gast geführten Schriftverkehrs, woraus jedenfalls zu ersichtlich sein hat:
– vollständiger Name und Anschrift des Vertragspartners
– Anfrage, Angebot, Buchungsbestätigung, Reservierungsbestätigung, ect.
– sämtliche Rückantworten des Vertragspartners
– exakte Angaben zum Stornierungszeitpunkt
– Stornorechnung samt Versandnachweis
– mit dem Vertragspartner gegebenenfalls bereits geführte Mahnkorrespondenz
– kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes (E-Mail-Korrespondenz, Briefwechsel,
Telefonate, …)
Die umfassende Beschreibung einer erfolgreichen Stornobetreibung inklusive Ansprechpartner findet sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer Tirol