Wien (APA/ag.) – Die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) hat trotz der schlechteren Bonitätsnote für Österreich die Kreditwürdigkeit der österreichischen Banken bestätigt. Die Bonität der Erste Group Bank und ihrer tschechischen Tochter Ceska Sporitelna, der RZB, ihrer Tochter Raiffeisen Bank International und der Kommunalkredit-Bad-Bank KA Finanz wird mit „A“ eingestuft.
Mit Ausnahme der KA Finanz sei der Ausblick der untersuchten Institute „negativ“, erklärte die Ratingagentur. Am 13. Jänner hatten die Analysten die Bonitätsnote für Österreich – auch wegen des großen Engagements der Banken in Teilen Osteuropas – auf „AA+“ von der Bestnote „AAA“ zurückgestuft. Danach hatten die Analysten auch das Rating der Banken unter die Lupe genommen, die teilweise milliardenschwere Staatshilfen erhalten haben oder – wie die KA Finanz – dem Staat gehören.
In einer Aussendung kündigte S&P an, die Regionalbanken Oberösterreichische Landesbank AG und Hypo Niederösterreich einer Bewertung unterziehen zu wollen, nachdem die Bonitätsprüfung der jeweiligen Bundesländer abgeschlossen wird. Dasselbe gilt für die UniCredit Bank Austria AG, deren Kreditwürdigkeit im Anschluss an die Überprüfung der Konzernmutter UniCredit erfolgen werde.
Kreditwürdigkeit von OÖ, Tirol und Wien abgestuft
Gleichzeitig hat S&P – wie nach der Herabstufung der Republik Österreich angekündigt – auch die Ratings von sechs Bundesländern verschlechtert. Während Tirol, Oberösterreich und Wien ihr bisheriges Triple-A-Rating verloren, wurde der Ausblick für die bereits schlechter bewerteten Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Steiermark auf „negativ“ gestellt.
Alle genanten Bundesländer haben jetzt ein „AA+“-Rating, das jenem der Republik entspricht. S&P begründet das Downgrading explizit mit der am 13. Jänner erfolgten Herabstufung von Österreich. Der oberösterreichische Finanzreferent, Landeshauptmann Pühringer, stellte zur Herabstufung fest, das sei zu erwarten gewesen und sie sei auch immer so kommuniziert worden. Denn wenn ein ganzes Haus abgewertet werde, könne nicht ein Stockwerk ausgenommen werden. Dennoch sei die Herabstufung beim Bund ungerecht gewesen und beim Land Oberösterreich umso ungerechter.