Der Wasserkatalog soll für alle neuen Wasserkraftwerke gelten und ergeht als Erlass an die Behörden. Außerdem ist eine Veröffentlichung des Katalogs geplant, damit dieser als Unterlage für Projektplanungen dienen kann. Mit dem Wasserkatalog wird die Vorgabe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2009 umgesetzt, der den besseren Schutz der Gewässer bis 2027 vorsieht.
Naturverträglicher Wasserkraft-Ausbau als Ziel
Mit dem Wasserkatalog soll ein Beitrag zur Energiestrategie 2020 geleistet werden, die einen Fahrplan für den Ausbau der Erneuerbaren Enbergie darstellt. Für den Bereich der Wasserkraft wird ein Plus von 3,5 TWh bis 2015 als realistisch erachtet. Das bedeutet eine zusätzliche Stromversorgung von 1 Mio. Haushalten. Davon beträgt nach Schätzung des Lebensministeriums das Potenzial für die Kleinwasserkraft 2 TWh oder umgerechnet 570.000 Haushalte. Österreich gewinnt derzeit ca. 31% seiner Energie aus erneuerbaren Quellen. Wasserkraft ist dabei ein zentraler Energieträger, der etwa für 60% der Stromerzeugung steht.
Kriterien zur Beurteilung einer nachhaltigen Wasserkraftnutzung
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 – NGP 2009 sieht im Kapitel 6.10.3 die Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Beurteilung von Wasserkraftprojekten bzw. von Gewässerabschnitten hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung insbesondere von energiewirtschaftlichen, ökologischen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten vor.
Basierend auf den Ausführungen im NGP 2009 wurden für den vorliegenden Kriterienkatalog 3 Prüffelder festgelegt und für diese Kriterien und zugehörige Indikatoren entwickelt.
- Prüffeld 1: Energiewirtschaftliche und wasserkraftbezogene wasserwirtschaftliche Kriterien
- Prüffeld 2: Ökologische Kriterien
- Prüffeld 3: Sonstige wasserwirtschaftliche Kriterien
Die Prüffelder im Einzelnen
Im Prüffeld „Energiewirtschaft“ werden neben energiewirtschaftlichen Kriterien auch wasserkraftbezogene wasserwirtschaftliche Kriterien angeführt. Es handelt sich dabei um wasserwirtschaftliche Aspekte, die vor allem von der technischen Auslegung der Wasserkraftanlage (z. B. effiziente Potenzialnutzung) und weniger den Eigenschaften des genutzten Fließgewässers (z. B. Feststoffhaushalt) bestimmt werden.
Das Prüffeld „Ökologie“ enthält Kriterien, die für die Beurteilung der ökologischen Bedeutung (Wertigkeit) sowie der Sensibilität von Gewässerstrecken zufolge /bezüglich hydromorphologischer Veränderungen im Rahmen einer Wasserkraftnutzung von wesentlicher Bedeutung sind.
Das Prüffeld „Sonstige wasserwirtschaftliche Kriterien“ beinhaltet wasserwirtschaftliche Kriterien mit Ausnahme der gewässerökologischen und gewässerbezogenen energie-wirtschaftlichen Kriterien.
Verbesserter Überblick
Ziel des Leitfadens ist es, einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des WRG 1959 zu geben. Er soll als Hilfestellung bei der Auswahl und Konkretisierung der Inhalte der Kriterien für die Interessensabwägung dienen. Dabei bezieht sich dieser Leitfaden in erster Linie auf Vorhaben für welche gem. § 104a WRG 1959 eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in Anspruch genommen werden soll.
Der vorliegende Leitfaden enthält – unvorgreiflich der unabhängigen Rechtsprechung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Informationen sowie Lösungsvorschläge für die Verfahrensabwicklung zu in der Praxis aufgetretenen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot.
Dieser mit Erlass des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 30. Jänner 2012, Zl. BMLFUW-UW.4.1.2/0004-I/4/2012, den Wasserrechtsbehörden zur Kenntnis gebrachte Leitfaden soll auch den vollziehenden Organen des UVP-G 2000 als unverbindliche Richtschnur Hilfestellung bei der Handhabung der einschlägigen Bestimmungen bieten.