Im Jänner 1996 gingen die Windkraftanlagen in Eberschwang (2 x 500 kW) und im Oktober 1996 in Laussa (3 x 600 kW) als eine der ersten größeren Windkraftanlagen Österreichs ans Netz. Zwei Anlagen in Schenkenfelden (2 x 600 kW) wurden im September 1998 in Betrieb genommen. Fünf Anlagen (2 x 660 kW in Spörbichl bei Windhaag, 3 x 660 kW in Altschwendt bei Zell a.d. Pram) wurden im November 1999 errichtet. Im Jahr 2001 wurden zwei weitere Windräder in Altschwendt in Betrieb genommen und im Jahr 2002 eine Anlage in Steiglberg/Lohnsburg (2 MW) errichtet. Im Jahr 2003 gingen eine Anlage in Vorderweißenbach (2 MW) und Schernham (1,8 MW) in Betrieb. Mit den sechs Windrädern (ä 2 MW) wurden 2005 in Vorderweißenbach vorerst die letzten Anlagen errichtet.
11.500 Haushalte mit Windenergie versorgt
Aktuell sind daher in Oberösterreich 23 größere Windkraftanlagen mit einer Leistung von 26,4 MW und einer jährlichen Stromerzeugung von etwa 40 GWh in Betrieb. Dies entspricht in etwa dem Stromverbrauch von 11.500 Haushalten. Das Potenzial zur Windkraftnutzung und auch der Ausbaubedarf sind jedoch weitaus höher.
Mit dem einstimmigen Beschluss der Oö. Landesregierung am 27. Juni 2011 wurde die „Arbeitsgruppe Windenergie“ beauftragt einen „Windenergiemasterplan OÖ“ zu erarbeiten. Der Auftrag der Arbeitsgruppe war, eine Oberösterreichweite Darstellung von für Windkraftnutzung potentiell geeigneten konzentrierten Standorten, welche eine wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Energiedichte und eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen, zu erarbeiten.
Die Arbeitsschritte dazu waren:
- Die Festlegung einer Mindestenergiedichte für Windkraftnutzung in Oberösterreich.
- Die sich aus Gebäudeabständen und bereits im Auftrag vorgegebenen Ausschlussgründen ergebenden Räume wurden vor allem in Hinblick auf die Eignung aus Gesichtspunkten des Natur- und Landschaftsschutzes untersucht.
- Die Ergebnisse der von der Oö. Umweltanwaltschaft 2011 in Auftrag gegebenen Vogelzugstudie sind weitestgehend in die Arbeiten eingeflossen.
- Ebenso wurde versucht, die Ergebnisse der vom Land Oberösterreich geförderten und von der Energie AG durchgeführten „Windanalyse OÖ – Netzgebiet Energie AG“ zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist eine Oberösterreichweite Darstellung von Standorträumen in Form einer Vorrangzonenausweisung. Als Ergebnis des Abwägungsprozesses der verschiedensten Einfluss- und Prüfparameter wurde gleichzeitig eine Negativdarstellung von Räumen in Oberösterreich erarbeitet, die für Windkraftnutzung nicht geeignet sind, weil essentielle negative Auswirkungen auf einzelne Fachkriterien zu erwarten sind.
Was ist ein Windpark?
Als Windpark im Sinne des Masterplans gilt eine Ansammlung von zumindest drei Großanlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Als unmittelbare räumliche Nähe gilt eine Entfernung der einzelnen Maststandorte von maximal bis zu 1.000 Meter zueinander.
Der Kriterienkatalog
Nachstehende Rahmenbedingungen wurden von der Arbeitsgruppe in der Standortbewertung berücksichtigt:
- Der Schutz bestehender Siedlungen und deren Erweiterungen vor möglichen Beeinträchtigungen durch Windkraftgroßanlagen.
- Die räumliche Konzentration von Windkraftgroßanlagen auf effiziente Standorträume mit zumindest drei Windkraftanlagen und die Verhinderung einer dispersen Verteilung von Einzelstandorten über ganz OÖ.
- Die Beschränkung von Windkraftgroßanlagen auf Standorträume, die unter besonderer Bedachtname auf das überörtlich bedeutsame Landschaftsbild und auf ökologische Gesichtspunkte im Hinblick auf die geplante Nutzung eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen.
- Der Ausschluss von Standorträumen für Windkraftgroßanlagen, bei deren Nutzung aus ökologischen, landschaftlichen oder touristischen Gesichtspunkten mit untragbaren Auswirkungen zu rechnen wäre.
Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen
- Flugplätze und Flugkorridore
- Schutzgebiete nach dem Oö. Naturschutzgesetz 2011 sowie deren konkret geplante Erweiterungen
- Nationalpark Kalkalpen
- Naturwaldreservate
- Kernzone der UNESCO-Weltkulturerberegion Hallstatt
- Seeuferschutzzonen von 5 km um den Almsee, Attersee, Grabensee, Hallstätter See, Irrsee, Mattsee, Mondsee, Offensee, Traunsee, Vorderer Gosausee und Wolfgangsee
- Flußuferschutzzonen mit einem Puffer von beidseits je 1 km zur Flußachse der Flüsse Donau, Inn, Salzach, Ager, Enns, Steyr und Traun
- Schutzzone l oder Schutzzone II von Wasserschutzgebieten
- alpine Schutzzone über einer Seehöhe von 1.600 m ü.A.
- sämtliche als Important Bird Area (IBA) festgelegte Teilräume
- Gebiete, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Windkraft-Masterplans von laufenden Artenschutzprojekten betroffen sind
- Überregional bedeutender Vogelzugkorridor
- Überregional bedeutende Wildtierkorridore
Überlagerungen von mehreren naturschutzfachlichen Bewertungskriterien waren gegeben in:
- Kernzonen der Wildtierlebensräume
- Zonen nach Artenschutz nach Oö. Naturschutzrecht: Brutplätze und engerer Lebensraum sensibler und durch Windkraftanlagen gefährdeter Vogelarten (gemäß BirdLife-Studie)
- Zonen nach EU-Artenschutz unter dem Oö. Jagdgesetz: engerer Lebensraum bzw. Balzplätze von Rauhfußhühnern (Auerwild,Birkwild) (gemäß Angaben der Jagd und Daten der Zobodat).
Außerdem gelten folgende Mindestkriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen:
- Mindestgröße eines Windkraftprojekts (Windparks): Drei Großwindkraftanlagen im räumlichen Verband.
- Eine mittlere Leistungsdichte des Windes von zumindest 180 W/m2 in 130 m Höhe.
- Für Windkraftgroßanlagen ist ein Mindestabstand von 800 m zu überwiegend für Wohnzwecke genutzte Gebäude, zu rechtswirksamen Baulandwidmungen mit vorrangiger Wohnnutzung und zu Erweiterungen von Baulandwidmungen mit vorrangiger Wohnnutzung laut rechtswirksamen örtlichem Entwicklungskonzept der Gemeinden einzuhalten.
- Als Baulandwidmungen mit vorrangiger Wohnnutzung werden folgende Baulandwidmungen festgelegt: Dorfgebiet, Kerngebiet, Zweitwohnungsgebiet, Wohngebiet, reines Wohngebiet, Wohngebiet für förderbare mehrgeschossige Wohnbauten oder Gebäude in verdichteter Flachbauweise, Kurgebiet, gemischtes Baugebiet sowie Sondergebiete des Baulandes, wenn deren Zweckbestimmung eine mit den vorher genannten Baulandwidmungen vergleichbare Nutzung vorsieht.
- Angemerkt wird, dass es sich um einen Mindestwert handelt. Im Einzelverfahren können vor allem bei größeren Anlagen (ab 2 MW) auf Grund von Schattenwurf und Lärmschutz erhöhte Abstände vorzusehen sein. Dies wird aber im Einzelfall zu beurteilen sein.
Vorrangzonen und Ausschlusszonen
Basierend auf diesen Ausschluss- und Mindestkriterien wurden Vorrangzonen und Ausschlusszonen festgelegt. Diese Ausweisungen sind zum einen eine Hilfestellung für potentielle Projektwerber, zum anderen eine fachliche Entscheidungsgrundlage für die in den erforderlichen Genehmigungsverfahren tätigen Behörden. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass die Ausweisung der Vorrangzonen und der Ausschlusszonen die zwingend in weiterer Folge durchzuführenden Genehmigungsverfahren nicht präjudizieren können.
Die besten Standorte:
Konkret wurden nachstehende Vorrangzonenstandorträume (Überblick über die Negativzonen siehe Anlage „Vorrangzonen“) die eine für die Windkraftnutzung wirtschaftlich nutzbare Energiedichte aufweisen, gleichzeitig den ökologisch erforderlichen Rahmenbedingungen entsprechen und das Landschaftsbild mit überregionaler Bedeutung berücksichtigen ausgewiesen:
– Auwald (Nußdorf am Attersee, Oberwang, Straß im Attergau)
– Eckeisberg (Grünburg, Nußbach)
– Eibling (Molln)
– Großtraberg (Bad Leonfelden, Vorderweißenbach)
– Hausruckwald NORD (Eberschwang, Pramet)
– Hausruckwald SÜD (Ampflwang im Hausruckwald)
– Hirschbach im Mühlkreis (Schenkenfelden)
– Hirschwaldstein (Grünburg, Micheldorf in Oberösterreich)
– Hochsalm (Grünau im Almtal, Micheldorf in Oberösterreich,
Scharnstein, Steinbach am Ziehberg)
– Hongar (Altmünster, Aurach am Hongar, Pinsdorf, Regau)
– Kobernaußerwald NORD (Lohnsburg am Kobernaußerwald,
Waldzell)
– Kobernaußerwald SÜD (Pöndorf)
– Kobernaußerwald WEST (Lengau, Munderfing)
– Kronstorf WEST (Hargelsberg, Kronstorf)
– Laussa (Garsten, Großraming, Laussa, Maria Neustift,
St. Ulrich bei Steyr)
– Ottenschlag im Mühlkreis NORD (Ottenschlag im Mühlkreis)
– Ranna (Pfarrkirchen im Mühlkreis)
– Saurüssel (Oberwang, St. Georgen im Attergau, Straß im Attergau,
Tiefgraben, Weißenkirchen im Attergau, Zell am Moos)
– Sauwald (Engelhartszell an der Donau, Vichtenstein)
– Schachawald (Moosbach)
– Schalchen (Altheim, Treubach)
– Schneeberg (Losenstein, Molln, Reichraming, Ternberg)
– Siebererwald (Pfaffing)
– St. Roman (Kopfing im Innkreis, St. Roman)
– Sternwald NORD (Schönegg, Vorderweißenbach)
– Sternwald OST (Vorderweißenbach)
– Ternberg WEST (Steinbach an der Steyr, Ternberg)
Problemzonen
Nachstehende potentielle Standorträume waren nach den oben angeführten Kriterien nicht von vorneherein auszuschließen, lassen jedoch in einzelnen naturschutzfachlichen Aspekten Konflikte erkennen. Sie sind daher weder in der Vorrang- noch in der Negativausweisung enthalten, sondern müssen im Falle einer Projektentwicklung detaillierter untersucht und definitiv in einem allfälligen Genehmigungsverfahren entschieden werden:
– Eiskogel Ost (Inzersdorf im Kremstal, Pettenbach, Steinbach am
Ziehberg)
– Eiskogel West (Pettenbach, Steinbach am Ziehberg)
– Reichraming Süd (Großraming, Reichraming)
– Stubau-Feichteck (Gaflenz, Großraming, Maria Neustift, Weyer)
Sämtliche Unterlagen, wie auch die Zonenausweisungen in Kartenform auch im Internet – sollen auf der veröffentlicht werden.