Zusätzlich zu den Standard-Einspeisetarifen könnten auch bestimmte Arten von Ökostromboni gewährt werden, wenn beispielsweise Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern in einer hocheffizienten Kraftwärmekopplungs-Anlage erzeugt werden. Die Kommission wolle sicherstellen, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation der Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch führt.
Verteilung der Kosten ohne Ausnahmeregelungen
Die aktuelle Finanzierungsstruktur enthalte anders als die vorherige keine Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen, so die Kommission. Die Zusatzkosten für die Erzeugung von Ökostrom werden von allen Beteiligten getragen. Daher sei die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Finanzierungsmechanismus keine selektiven Vorteile für die energieintensiven Verbraucher enthält. Die mit der 2008 vorgesehenen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde 2009 von der EU-Kommission als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft.
Mit. 1. Juli in Kraft
Mit dem positiven Ergebnis der beihilfen- und wettbewerbsrechtlichen Prüfung kann per 1. Juli der zweite Teil des Ökostromgesetzes in Kraft treten. Dieser enthält die Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Mio. Euro, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Im März 2011 gab es EU-Veto
Die EU-Kommission hatte im März 2011 die ursprünglich von Österreich geplante Kostenobergrenze für energieintensive Industriebetriebe beim grünen Strom gekippt. Daraufhin musste sich der Gesetzgeber eine Alternative zum sogenannten Industriedeckel überlegen, der nun in Brüssel für gut – weil nicht wettbewerbsverzerrend – befunden wurde.
Alternativstromanbieter zufrieden
Die Genehmigung des nationalen Förderprogrammes hat heute in ersten Reaktionen für allgemeinte Zufriedenheit gesorgt. Die IG-Windkraft wiederum gab sich „hocherfreut“ und rechnet nun mit einem Ausbauboom. Die Kleinwasserkraft Österreich ortet eine deutlichen Anhebung der Mittel für Ökostrom und die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung und Tarifförderung für Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW.