Oberösterreich hat es vorgemacht. Jetzt erstellt auch die Kärntner Landesregierung einen Raumprdnungsplan für die künftige Errichtung von Windkraftanlagen. Derzeit ist die Landesverordnung in Begutachtung. Bislang standen die Zeichen für Windkraftanlagen in dem Tourismusbundesland eher auf Rot. Sowohl auf der Petzen, als auch auf der Koralpe und am Dobratsch riefen Windpark-Pläne massiven Widerstand hervor. Generell nicht […]
Oberösterreich hat es vorgemacht. Jetzt erstellt auch die Kärntner Landesregierung einen Raumprdnungsplan für die künftige Errichtung von Windkraftanlagen. Derzeit ist die Landesverordnung in Begutachtung. Bislang standen die Zeichen für Windkraftanlagen in dem Tourismusbundesland eher auf Rot. Sowohl auf der Petzen, als auch auf der Koralpe und am Dobratsch riefen Windpark-Pläne massiven Widerstand hervor.
Generell nicht als Standorträume in Frage kommen laut Landesregierung Nationalparke, Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke, weiters ausgenommen sollen Dauersiedlungen und Tourismusgebiete sein. Als wesentliche Standortvoraussetzung gilt die geringe Fernwirksamkeit der Anlage. Die zulässige Größe der Anlage richtet sich nach dem Grad der Einsehbarkeit des Standortes. Insgesamt handelt es sich
laut Landesregierung bei der Verordnung um ein bewegliches System, das grundsätzliche Rahmenbedingungen abstecken, jedoch die Einzelfallüberprüfung nicht ersetzen soll.

Darstellung der Einsehbarkeit einer Windkraftanlage auf der Koralpe.
Zurzeit gibt es an fünf Standorten Anträge zur Nutzung von Windenergie durch Windkraftanlagen, sechs Gemeinden befinden sich mit ihren Projekten im Vorprüfungsverfahren. Die Neuanträge betreffen Anlagen am Petzen, der Koralpe, dem Klippitzthörl, Metnitz und Heiligenblut.