Salzburg startet Beratungsoffensive für Betreiber von Kleinwasserkraftwerken

12. März 2012 Drucken

In Salzburg steht für rund  60 ältere Kleinkraftwerke die Erneuerung der Betriebsbewilligung an. Wurden die Anlagen in der Zwischenzeit modernisiert, ist eine völlige Neubewilligung nötig. Die Landesregierung Salzburg will diesen Betreibern von Kleinwasserkraftwerken „Verfahrensbetreuer“ zur Seite stellen, die den erwartbaren administrativen Aufwand minimieren sollen. Am 13. März werden am Tag der „Wasserkraft“ in der Wirtschaftskammer […]

In Salzburg steht für rund  60 ältere Kleinkraftwerke die Erneuerung der Betriebsbewilligung an. Wurden die Anlagen in der Zwischenzeit modernisiert, ist eine völlige Neubewilligung nötig. Die Landesregierung Salzburg will diesen Betreibern von Kleinwasserkraftwerken „Verfahrensbetreuer“ zur Seite stellen, die den erwartbaren administrativen Aufwand minimieren sollen. Am 13. März werden am Tag der „Wasserkraft“ in der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) für Planer und Betreiber alle wichtigen rechtlichen und sonstigen Informationen präsentiert. Und noch etwas: In Zukunft werden in Salzburg für Solaranlagen auf Hausdächern keine Baugenehmigungen mehr benötigt.

Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit 450 Kleinwasserkraftwerke, die insgesamt 16% zur Salzburger Stromproduktion beitragen. 226 Kraftwerke werden von UnternehmerInnen betreut. Das zeigt das „Online-Wasserbuch“ des Amtes der Salzburger Landesregierung. Ziel müsse es sein, die Effizienz in der Energieausbeute zu steigern und die bestehenden Standorte so gut wie möglich zu sichern und die damit verbundene Verwaltungspraxis zu vereinfachen, heißt es auf der Webseite der Abteilung Wasserwirtschaft der Landesregierung.

Wasser-KWs benötigen Erneuerung der Betriebsbewilligung
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Probleme bei der anstehenden Wiederverleihung bzw. Neugenehmigung. Viele Anlagen stehen jetzt zur Wiedergenehmigung an, was aufgrund der gesetzlichen Regelungen in eine völlige Neubewilligung mündet, sofern die Anlagen erneuert oder der Wirkungsgrad sinnvollerweise verbessert wird. Das heißt, viele Jahre laufende Anlagen benötigen wieder eine entsprechende Genehmigung. Dabei sind manchmal auch mögliche Servitutsrechte von Nachbarn oder Anrainern neu zu verhandeln – eine bürokratische Walze, die abgewendet werden muss, da sonst die Zukunft etlicher Klein-wasserkraftwerke nicht sichergestellt ist.

Wasserkraftberater helfen bei der Wiederverleihung und Effizienzsteigerung
Das Land Salzburg habe zugesichert, bei den in den nächsten Jahren anstehenden rund 60 Wiederverleihungen den Betreibern möglichst unbürokratisch zur Seite zu stehen, heißt es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Salzburg. Es werde eigene „Verfahrensbetreuer“ geben, die den Kleinkraftwerksbetreiber durch das Verfahren führen und die Dauer wesentlich verkürzen.
Zusätzlich werden das Energieressort der Landesregierung Salzburg und die WKS gemeinsam mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und dem Kleinwasserkraft-Verband Österreich am 13. März einen ‚Tag der Wasserkraft‘ für Planer und Betreiber veranstalten. Dabei werden für Planung und Betrieb alle wichtigen rechtlichen und sonstigen Informationen präsentiert. Es sollen Anreize gesetzt werden, neue Kleinwasserkraftwerke im Bundesland Salzburg zu ermöglichen.
Wesentliches Instrument dafür wird auch die „Wasserkraftberatung“ des Landes sein, die Betreiber in Richtung Ausbau und Effizienzsteigerung beraten werden. Im Beraterpool werden auch Experten der Wirtschaft (technische Büros, Ziviltechniker) zur Verfügung stehen.

Keine Baugenehmigung für Solaranlagen auf Hausdächern notwendig
Der  Tag der Wasserkraft am 13. 03. 2012 in der WKS ist ein positives Signal für andere Bereiche der erneuerbaren Energie. Die Energieversorgung Salzburgs soll möglichst umweltfreundlich, effizient und autonom zu gestalten.
Die Zusammenarbeit mit dem Land Salzburg ist bei diesem Thema generell stark in Schwung gekommen, heißt es in einer Presseaussendung der WKS. So soll der Einbau thermischer Solar- und Fotovoltaik-Anlagen auf Hausdächern erleichtert werden, für die künftig großteils keine Baugenehmigung mehr notwendig ist. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die auch Unternehmern konkret hilft, die in Solarenergie investieren möchten.

Weitere Auskünfte liefert die Abteilung Umweltrecht der Wirtschaftskammer Salzburg.