Bundeskanzleramt: Direktaufträge nur an Unternehmen mit Frauenförderung

16. März 2012 Drucken

Frauenministerin Heinisch-Hosek (re.) verknüpft BKA-Aufträge verpflichtend mit Frauenförderung.  (c) BKA Die österreichische Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) prescht in Sachen Frauenförderung vor. Per Erlass verpflichtet Heinisch-Hosek das Bundeskanzleramt (BKA), Aufträge nur noch an Firmen zu vergeben, die nachweislich Frauen fördern – berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ heute, Freitag. Betriebe die Aufträge des erhalten, müssen eine entsprechende […]

BKA
Frauenministerin Heinisch-Hosek (re.) verknüpft BKA-Aufträge verpflichtend mit Frauenförderung.  (c) BKA

Die österreichische Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) prescht in Sachen Frauenförderung vor. Per Erlass verpflichtet Heinisch-Hosek das Bundeskanzleramt (BKA), Aufträge nur noch an Firmen zu vergeben, die nachweislich Frauen fördern – berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ heute, Freitag. Betriebe die Aufträge des erhalten, müssen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Pönale bis zu 10.000 Euro rechnen.

Betroffen sind Aufträge in Direktvergabe bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Als fördernde Maßnahmen sieht Heinisch-Hosek etwa mehr Frauen in der Führungsebene oder die Förderung der Väterkarenz. Insgesamt sind durch diesen Erlass bis zu 15 Aufträge jährlich betroffen. Ähnliche Initiativen gibt es durch Gemeinderatsbeschlüsse bereits in Wien, Graz und Linz.

Linz geht neue Wege
In Linz wurde das „Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm“ erst Anfang März beschlossen. Dieses Förderprogramm betrifft alle Unternehmen, die im Alleineigentum oder Mehrheitsbeteiligung der Stadt stehen, wie GWG, Ars Electronica, LIVA, Ordnungsdienst der Stadt Linz, LINZ AG und soll auf dem bereits bestehenden Programm der Stadt Linz „Gleiche Rechte – Gleiche Chancen“ das bereits für Magistrat Linz, AKh, Seniorenzentren Linz sowie Informations- und Kommunikationstechnologie gilt, aufbauen und entsprechend fortgesetzt werden.

Programm in zwei Teilen
Geplant sind dabei zwei Teile: Der allgemeine erste Teil für die gesamte Unternehmensgruppe soll als „Leitbild zur Frauenförderung und Gleichstellung“ Maßnahmen zu nachhaltigen Gleichstellung, Familienförderung oder familienfreundlichen Personalpolitik beinhalten. Im besonderen zweiten Teil gilt es, das Thema Frauenförderung auf die einzelnen Unternehmen abgestellt zu konkretisieren. Inhalt sollen unter anderem die aktuellen statistischen Daten betreffend Führungspositionen, Vorgaben bei Besetzungen von Führungspositionen für die nächsten sechs Jahre und die ganz spezifischen Förderungen des jeweiligen Unternehmens sein. Bis zum nächsten Jahr sollen beide Teile des Frauenförder- und Gleichstellungsprogramm für die Unternehmensgruppe Stadt Linz fertig gestellt sein.