Neuer KV für Angestellte in Reisebüros

16. März 2012 Drucken

Reisebüroangestellte haben seit dieser Woche einen neuen Kollektivvertrag. (c) ruh In der vierten Verhandlungsrunde einigten sich die Verhandlungsteams des Fachverbandes der Reisebüros in Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier(GPA-djp) diese Woche auf einen Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten in den Reisebüros. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden bis zum einem Betrag von 1.557 […]

Reisebüroangestellte haben seit dieser Woche einen neuen Kollektivvertrag. (c) ruh

In der vierten Verhandlungsrunde einigten sich die Verhandlungsteams des Fachverbandes der Reisebüros in Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier(GPA-djp) diese Woche auf einen Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten in den Reisebüros. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden bis zum einem Betrag von 1.557 Euro um einen Fixbetrag von 75 Euro erhöht, bei Beträgen über 1.557 Euro werden sie um 65 Euro erhöht. Das bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter von rund 4 Prozent für die 8.600 Angestellten. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 4 Prozent erhöht, der Fahrtkostenersatz neu geregelt. Die Kostenbeiträge der Arbeitgeber für Berufsschulinternate werden verbessert.


Rückwirkende Gültigkeit

Außerdem einigten sich die Verhandlungsteams auch auf eine Ausweitung der Anrechnungszeiten für die Elternkarenz: Für das erste Kind werden zwölf statt wie bisher zehn Monate auch auf Gehaltsvorrückungen angerechnet, die bisherige dreijährige „Wartezeit“ entfällt. Der neue Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2012 in Kraft.