Wien (APA/red) Gesundheitsminister Alois Stöger (S) geht davon aus, dass das neue Gesetz zu Schönheitsoperationen noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Derzeit ist der Entwurf in Begutachtung, die bis Ende April dauern wird. „Je nach Rückmeldungen, die zu berücksichtigen sind“, werde der Entwurf in das Parlament gebracht, so Stöger im APA-Gespräch. Das neue Gesetz enthält eine Beschränkung des Ausübungsrechts auf spezielle Fachrichtungen, Ausweitung des Werbeverbots und eine psychologische Beratungspflicht für Jungendliche zwischen 16 und 18.
Anders als angekündigt wurde die Altersbegrenzung beim Verbot von Schönheitsoperationen mit 16 Jahren deutlich hinaufgesetzt. Ursprünglich wollte man Eingriffe ohne medizinische Indikation erst für Unter-14-Jährige verbieten. „Wir haben bewusst das Alter 16 gesetzt, da uns viele Experten in unseren Vorgesprächen gesagt haben, dass das Wachstum erst mit 16 abgeschlossen ist“, sagte Stöger.
Der Gesundheitsminister ist überzeugt, dass sich betroffene Ärzte mit der Einführung an die neuen gesetzlichen Grundlagen halten werden. Bei Routinekontrollen, aber auch bei Anlassfällen werde man nach Inkrafttreten genau hinsehen, so Stöger.
Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, dürfte noch vor der Sommerpause vom Parlament behandelt werden. Derzeit ist der Entwurf in Begutachtung, wie das Gesundheitsministerium einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“ (Donnerstagausgabe) bestätigte. Die Begutachtungsfrist endet am 27. April, danach können noch eventuelle Änderungen einfließen, sagte Fabian Fußeis, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (S), der APA.
Standards sicherstellen
Mit dem neuen Gesetz sollen medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret geregelt werden, um dabei gewisse Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. Auch bei diesen Eingriffen kann es zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen und unerwartete Folgen bzw. Komplikationen kommen. Derzeit ist die Durchführung von Schönheitsoperationen nicht auf eine bestimmte Facharztausbildung beschränkt, und es sind auch keine sonstigen spezifischen
Qualitätskriterien zu erfüllen
Bei Verstößen gegen das Gesetz wird in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.
Die Kernpunkte des neuen Gesetzes
16-18jährige besonders geschützt: Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patient vorliegt sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.
Widerrufsrecht: Darüber hinaus kann bei 16- bis 18-Jährigen die Einwilligung bis eine Woche vor dem Behandlungs- oder Operationstermin widerrufen werden, ohne finanziellen Nachteil für die Patienten. Dasselbe gilt für besachwaltete Personen.
Verbot für unter 16jährige: Für unter 16-Jährige ist die Durchführung Eingriffe ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten.
Speziellen Fachrichtungen vorbehalten: Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind.
Eindeutige Berufsbezeichnung: Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze („Ästhetische Behandlungen“ oder „Ästhetische Medizin“) verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes „Beauty-Doc“ oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.
Verschärftes Werbeverbot: Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch sogenannte „Vorher-Nachher“-Bilder soll verboten sein.