Deutsch-Schweizer Steuerabkommen bringt Steuersatz bis 41 Prozent

06. April 2012 Drucken

Das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz soll nachträglich mit bis zu 41 Prozent besteuert werden. Dies sieht ein Abkommen vor, das Vertreter beider Regierungen gestern unterzeichnet haben. Auf schon lange auf Schweizer Konten liegendes Schwarzgeld von Deutschen wollen beide Seiten nun am 1. Januar 2013 eine einmalige pauschale Abgeltungssteuer zwischen 21 und 41 Prozent […]

Das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz soll nachträglich mit bis zu 41 Prozent besteuert werden. Dies sieht ein Abkommen vor, das Vertreter beider Regierungen gestern unterzeichnet haben. Auf schon lange auf Schweizer Konten liegendes Schwarzgeld von Deutschen wollen beide Seiten nun am 1. Januar 2013 eine einmalige pauschale Abgeltungssteuer zwischen 21 und 41 Prozent erheben. Neu ist, dass auch Erbschaften erfasst werden. Die Anzahl der Kontobewegungen bestimmt über die Höhe des Steuersatzes. Österreich strebt ein ähnliches Abkommen mit den Eidgenossen an.

Vertreter der deutschen und Schweizer Regierungen unterzeichneten am Donnerstag in Bern ein Änderungsprotokoll zum Deutsch-Schweizer Steuerabkommen vom August 2011. Auf schon lange auf Schweizer Konten liegendes Schwarzgeld von Deutschen wollen beide Seiten nun am 1. Januar 2013 eine einmalige pauschale Abgeltungssteuer zwischen 21 und 41 Prozent erheben – bislang war von 19 bis 34 Prozent die Rede. Neu ausgehandelt wurde zudem, auch Erbschaften zu erfassen. Deutsche Erben von Schweizer Schwarzgeldkonten müssen demnach entweder pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen – oder aber ihre Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offen legen. Das Abkommen wirkt nicht rückwirkend. Wer bis zum Stichtag 1.1.2013 sein Konto räumt, fällt nicht unter diese Bestimmung.

Die „Süddeutsche Zeitung“ beschreibt weitere Inhalte des nachverhandelten Abkommens:

1300 Anfragen in zwei Jahren: Im Rahmen des erweiterten Informationsaustauschs dürften künftig innerhalb von zwei Jahren 1300 Fälle abgefragt werden. Bislang waren 999 vorgesehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der Verfahrenskontrolle auch ohne konkreten Verdachtsmoment die Finanzämter in der Schweiz beispielsweise nachfragen können, ob eine Person ein Konto dort hat. Das deutsche Finanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass davon nicht die Auskunftsanfragen bei konkretem Verdacht betroffen sind. Die sind bereits im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und können in unbegrenzter Zahl gestellt werden.

Meldung bei Transaktion in Drittländer: Deutsche Steuerpflichtige können ihr Geld aus der Schweiz schon mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung in Drittländer bringen. Bislang war eine Frist bis Ende Mai 2013 festgesetzt.

Reguläre Zinszahlungen ausgenommen: Zinszahlungen, die unter das zwischen der Europäischen Union und der Schweiz geltende Zinsbesteuerungsabkommen fallen, sind vom Anwendungsbereich des Steuerabkommens ausgenommen.

KEST von 26,4 Prozent: Unverändert blieb, dass die Deutschen mit Geld in der Schweiz für laufende Vermögenserträge künftig eine Steuer von knapp 26,4 Prozent zahlen müssen.

Durchführung: Zahl der Kontobewegungen bestimmt Steuersatz
Die Schweizer Banken werden nach Wunsch des deutschen Finanzministeriums überprüfen, wie viele Kontenbewegungen die deutschen Kunden in den vergangenen Jahre hatte. Werden häufige Zahlungseingänge verbucht, wird das als ein Indiz  gewertet, dass wiederholt unversteuerte Einnahmen auf einem Konto gelandet sind. In diesen Fällen wird ein höherer Steuersatz zugrundegelegt. Gab es nur wenige Kontobewegungen, ist es wahrscheinlicher, dass ein Kunde lediglich die Zinsen nicht versteuert hat. In dem Fall fällt der Steuersatz niedriger aus. Gezahlt werden die fälligen Abgaben als Einmalbetrag . Danach ist das Kapital nach deutschem Steuerrecht legalisiert.
Nicht kommuniziert werden die Administrationskosten, die der Schweizer Fiskus den deutschen Kollegen für die Steuereinhebung in Rechnung stellt.

Berlin rechnet mit 10 Milliarden Euro Einnahmen
Die Schätzung, dass der deutsche Fiskus durch die Nachversteuerung rund 10 Milliarden Euro einnehmen könnte, nannte ein hoher Regierungsvertreter „eher konservativ“. Ferner heißt es, die Schweiz würde dafür einstehen, dass 2 Milliarden Euro garantiert gezahlt werden. Die österreichische Bundesregierung erwartet auf Grundlage eines vergleichbaren, noch auszuverhandelnden Österreichisch-Schweizer Abkommens 1 Mrd.Euro an Steuereinnahmn. Für formelle Verhandlungen mit Österreich braucht es aber noch ein Mandat der Schweizer Regierung (Bundesrat).