(09.05.2012) Brüssel/APA – EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat bei den Beihilfenkontrollen Österreich als Beispiel für eine „gute Subvention“ bezeichnet. Es gehe darum, die öffentlichen Gelder so auszurichten, dass sie „für gute Beihilfen, nicht für schlechte“ verwendet werden, sagte Almunia am Dienstag in Brüssel bei der Präsentation der Kommission für eine Straffung der Beihilfeverfahren.
Konkret nannte Almunia drei Beispiele. Für Spanien sei am selben Tag eine Förderung im Kulturbereich für wertvolle Bücher genehmigt worden. Im Juni 2009 habe die Kommission Frankreich unterstützt, 33 Millionen Euro für ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Kunstherzens zu gewähren. Und im März 2010 „haben wir eine österreichische Subvention genehmigt. Da ging es um 16 Millionen Euro für ein umweltfreundliches Projekt zur Wärmeerzeugung“.
Am 24. März 2010 hatte die Kommission Österreichs Vorhaben genehmigt, der Verbund-Austria Thermal Power GmbH & Co. KG – einer Tochter des Verbund-Konzerns – für ihr Energiesparprojekt im Bereich der Erzeugung von Strom und Wärme eine Investitionsbeihilfe von 16 Mio. Euro zu gewähren. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um ein innovatives Verfahren, bei dem weniger Primärenergie verbraucht wird als bei der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom. Gleichzeitig wird durch dieses Verfahren die Emission von Treibhausgasen reduziert.
Almunia hatte damals erklärt, die österreichische Investitionsbeihilfe leiste einen konkreten Beitrag zu zwei zentralen Umweltzielen der EU. Sie trage zum Umweltschutz bei und reduziere die Abhängigkeit der EU von Primärenergieeinfuhren, ohne dabei den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Der Wettbewerbskommissar erklärte am Dienstag, es gäbe noch ein paar Beispiele für „gute Beihilfen“. Allerdings könnte er bei „schlechten Beihilfen noch viel mehr Beispiele nennen“, was er allerdings nicht tat