aws fördert Bonitätsanalyse für KMU mit 4.000 Euro

05. Juni 2012 Drucken

Im Zuge von Basel III werden Bonitätsanalysen für Unternehmen immer wichtiger. Sie sind nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen selbst wichtige Standortbestimmungen der eigenen Stärken und Schwächen. Das aws bietet KMU mit mehr als zehn Mitarbeitern eine Unterstützung von 4.000 Euro, um bankenunabhängige Bonitätsanalysen erstellen zu lassen. Das Programm richtet sich an KMU, […]

Im Zuge von Basel III werden Bonitätsanalysen für Unternehmen immer wichtiger. Sie sind nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen selbst wichtige Standortbestimmungen der eigenen Stärken und Schwächen. Das aws bietet KMU mit mehr als zehn Mitarbeitern eine Unterstützung von 4.000 Euro, um bankenunabhängige Bonitätsanalysen erstellen zu lassen. Das Programm richtet sich an KMU, die die Ergebnisse einer aws-Bonitätsanalyse im Unternehmen selbst z.B. zur Strategieentwicklung oder Standortbestimmung nützen wollen.

Erstellung einer bankenunabhängigen Bonitätsanalyse
Generelle Zielsetzung des Programms ist die effiziente Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Erstellung einer aws-Bonitätsanalyse, die eine bankenunabhängige, objektive Positionsbestimmung des Unternehmens mit Benchmarks innerhalb der Branche ermöglichen soll. Das Programm richtet sich an KMU mit mehr als zehn Mitarbeitern, die die Ergebnisse einer aws-Bonitätsanalyse im Unternehmen selbst z.B. zur Strategieentwicklung oder Standortbestimmung nützen wollen oder für externe Stakeholder wie Banken, Investoren oder Kunden, die eine unabhängige Aussage über die Bonität des Unternehmens erhalten sollen.

Art und Umfang der Dienstleistung

  • Durchführung einer standardisierten Bonitätsanalyse durch die Expertinnen und Experten der aws
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts mit den Ergebnissen der aws-Bonitätsanalyse

Kosten
Der Wert der Förderung für die Bonitätsanalyse beträgt EUR 4.000,00. Die Eigenleistung des Unternehmens liegt für Kleinunternehmen bei EUR 500,00 zuzüglich USt*, für mittlere Unternehmen bei EUR 3.500,00 zuzüglich USt. Nach derzeitiger steuerlicher Auffassung ist die USt. für den Gesamtbetrag von EUR 4.500,00 (für Kleinunternehmen) bzw. EUR 7.500,00 (für mittlere Unternehmen) zu entrichten, kann jedoch als Vorsteuer geltend gemacht werden.