Um künftige Krisen zu vermeiden, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ehrgeizige Mindestkapital- und Liquiditätsstandards für den Bankensektor festgelegt. Die neuen Vorgaben bedeuten für die Geldinstitute trotz Gewährung von langfristigen Einführungs- und Übergangsfristen eine erhebliche Herausforderung : Banken werden überprüfen müssen, welche ihrer Geschäfte unter Eigenkapitalkosten- und Rentabilitätsgesichtspunkten künftig noch attraktiv sind. KPMG Deutschland hat die Bestimmungen von Basel III und die Auswirkungen auf den Finanzbereich übersichtlich und verständlich zusammengefasst.
Neue Berechnungsverfahren
Die künftig geforderte Kernkapitalquote beträgt 7 Prozent. Obwohl einige Banken bereits heute diese Quote ausweisen, ist zu berücksichtigen, dass diese noch auf den Grundlagen von „Basel II“ berechnet wurden. Die strengere Definition des qualifizierten Eigenkapitals, gestiegene Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Handelsbuchaktivitäten oder Verbriefungen sowie höhere Abzugspositionen auf das Kernkapital bedeuten, dass die „harte“ Hürde von 7 Prozent in Zukunft schwieriger zu erreichen sein wird.
Weitere Kapitalzuschläge
Neben dem Kapitalerhaltungspuffer können nationale Aufsichtsbehörden künftig zusätzlich bis zu 2,5 Prozent des harten Kernkapitals als antizyklischen Puffer vorschreiben sowie systemrelevanten Banken härtere Eigenkapitalanforderungen auferlegen.
Je nach Konkretisierung in der nationalen Gesetzgebung eröffnen sich hier Ermessensspielräume für ein Eingreifen der Bankenaufsicht, aber auch die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen im internationalen Marktumfeld. Die geforderte Verschuldungsgrenze kann je nach Geschäftsmodell der Bank ebenfalls zu einer Erhöhung des Kernkapitals führen.
Umsetzungsfristen
Falls erforderliche Kapitalerhöhungen mit Altgesellschaftern abgestimmt oder bei neuen Gesellschaftern eingeworben werden müssen, sind die Fristen knapp bemessen. Denn viele der Regeln treten deutlicher früher als zum abschließenden Einführungstermin des Gesamtrahmenwerks Basel III, also deutlich vor dem 1. Januar 2019, in Kraft. Sie erfordern eine umgehende Vorbereitung zum Beispiel auf Berechnungsverfahren und aufsichtsrechtliche Meldungen. Auch werden die Markterwartungen schon heute Druck zur Vorbereitung auf Basel III ausüben und eine wichtige Rolle bei Gestaltungen von Geschäfts- oder Beteiligungsportfolien spielen.
Weitere Konsequenzen
In einigen Themenfeldern sind noch keine endgültigen Regeln formuliert oder sie befinden sich noch in Entwicklung. So ist zum Beispiel die genaue Behandlung von Risiken, die von systemrelevanten Banken ausgehen können, noch Gegenstand diverser Auswirkungsstudien und Untersuchungen des Baseler Ausschusses oder des Financial Stability Board. Ähnlich werden die Liquiditätskennziffern und ihre endgültigen Kalibrierungen erst nach längeren Beobachtungsfristen eingeführt; sie könnten zusätzliche substantielle Folgen für Refinanzierung und Geschäftsmodelle haben.
Eigenkapital ist nur ein Hebel zur Vermeidung künftiger Krisen
Wenn Banken ihre künftige Eigenkapital- und Refinanzierungsstrategien im Lichte der neuen Basel III-Regeln betrachten, sollten sie weiterhin auch die kontinuierliche Verbesserung ihrer Modelle sowie ihres gesamten Risikomanagements von der Risikostrategie bis zur Integration in die Geschäftsprozesse im Auge behalten.