Sparpaket: Die Details zum Steuerabkommen mit der Schweiz

25. Juli 2012 Drucken

Das österreichisch-Schweizer Steuerabkommen soll 2013 eine Milliarde Euro in Österreichs Staatskasse spülen, heißt es im Sparpaket. Bisher unversteuerte Gelder von Österreichern auf Schweizer Bankkonten sollen pauschal und einmalig mit 15 bis 38 Prozent besteuert werden. In der Folge fällt laufend eine 25-prozentige Abgabe auf die Zinserträge an. Steuerflüchtlinge, die jetzt ihre Abgaben zahlen, entgehen einem […]

Das österreichisch-Schweizer Steuerabkommen soll 2013 eine Milliarde Euro in Österreichs Staatskasse spülen, heißt es im Sparpaket. Bisher unversteuerte Gelder von Österreichern auf Schweizer Bankkonten sollen pauschal und einmalig mit 15 bis 38 Prozent besteuert werden. In der Folge fällt laufend eine 25-prozentige Abgabe auf die Zinserträge an. Steuerflüchtlinge, die jetzt ihre Abgaben zahlen, entgehen einem Finanzstrafverfahren. Der Gesetzgeber gibt Betroffenen bis 31. Mai 2013 Zeit, um sich zu melden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Erläuterung zum Steuerabkommen publiziert.

Zweiteiliges Vertragswerk

Das Abkommen besteht aus zwei Teilen:: Es schreibt eine Abgabe zwischen 15 und 38 Prozent als einmalige pauschale Abgeltungsteuer für hinterzogene Abgabenbeträge vor. Danach wird eine künftig laufend zu entrichtende Kapitalertagssteuer in Höhe von 25 Prozent eingehobhen.
Es wird erwartet, dass der Großteil der Gelder Mitte 2013 eintrifft. Neben der einmaligen Abschlagssteuer für noch nicht verjährte und nicht versteuerte Guthaben fällt in der Folge eine Steuer auf die Zinserträge (25 Prozent) an, die nach bisherigen Rechnungen jährlich 50 Mio. Euro bringen sollte.

 1. Wer ist betroffen?

  • Das Abkommen basiert auf den von der Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Abkommen ähnlicher Art.
  • Betroffen sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind, d.h. einen Wohnsitz in Österreich haben, und die ein Konto oder Depot am  1.1.2013 bei einer Schweizer Bank besitzen.
  • Nicht betroffen sind: Privatstiftungen, Personen-/Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften und Vereine.
  • Zum Teil betroffen sind jene Personen, die Kapitalanlagen in der Schweiz haben die  der  EU-Quellensteuer (zB Sparbücher, festverzinsliche Wertpapiere) unterliegen. Die Erträge dieser Produkte unterliegen weiterhin der EU-Quellensteuer von 35 %. Der Kapitalstamm wird in der Einmalzahlung der Abgeltungssteuer mitberücksichtigt.

2. Was ist vorgesehen?

Schweizer Banken sollen für diese Personen eine Abgeltungssteuer für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben einheben. Zusätzlich werden  sämtliche Steuern auf Kapitalerträge in der Zukunft (ab 1.1.2013) in der Schweiz eingehoben und an Österreich weitergeleitet.   

3. Was ist abgegolten?

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und der ehemaligen Erbschafts- und Schenkungssteuer (bis 1.8.2008). Es sind sowohl die Einkunftsquelle als auch die Kapitalerträge abgegolten. Wurden diese Steuern hinterzogen, dann bewirkt diese Abgeltungssteuer, die nachträgliche pauschale Besteuerung

4. In welchen Fällen gilt die Abgeltungssteuer nicht?

  • Für Gelder die aus einer Straftat herrühren (Mafiagelder, Geldwäsche) oder
  • wenn vor dem 13.4.2012 die  Steuerhinterziehung entdeckt wurde (und dies dem Betroffenen bekannt war) oder wenn diesbezüglich gegen ihn Verfolgungshandlungen gesetzt wurden.
  • Wenn nach dem 13.4.2012 Straftaten entdeckt oder Verfolgungshandlungen gesetzt werden, dann liegt im Falle einer später geleisteten Einmalzahlung Straffreiheit vor.
  • Wird das Schwarzgeld vor dem 1.1.2013 ins Ausland verbracht, dann bleibt die Strafbarkeit weiterhin bestehen.

Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF unter diesem Link.