Tipp: Mitarbeiterförderung für Ein-Personen-Unternehmen

19. September 2012 Drucken

Seit Mitte 2011 wurde die Förderung durch den Wegfall des Alterslimits von 30 Jahren maßgeblich erweitert. © Benjamin Klack / pixelio.de Ein-Personen-Unternehmen leisten der Krise kräftig Widerstand. Mit neuen Ideen reagieren sie rasch und flexibel auf die schwierigen Zeiten.  Das hat auch der Gesetzgeber erkannt Seit 1.9.2009 gibt es die neue Lohnnebenkostenförderung für den ersten […]

EPU, Mitarbeiter
Seit Mitte 2011 wurde die Förderung durch den Wegfall des Alterslimits von 30 Jahren maßgeblich erweitert. © Benjamin Klack / pixelio.de

Ein-Personen-Unternehmen leisten der Krise kräftig Widerstand. Mit neuen Ideen reagieren sie rasch und flexibel auf die schwierigen Zeiten.  Das hat auch der Gesetzgeber erkannt Seit 1.9.2009 gibt es die neue Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter. Als Fördergeber fungiert das Arbeitsmarktservice (AMS). Mit 11.7.2011 wurde die Förderung durch den Wegfall des Alterslimits von 30 Jahren maßgeblich erweitert.

Das Wichtigste zur neuen EPU-Förderung in Kürze:
• förderbar sind alle Arbeitgeber, – sofern sie oder ihre Geschäftsführer GSVG versichert sind und den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. Seit 11.7.2011 sind auch Selbstständige förderbar, die in den letzten 5 Jahren (statt bisher „nie“) keinen anrechenbaren Dienstnehmer beschäftigt haben.

• als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne Altersbeschränkung, ¬ die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind oder arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern, Verwandte bis zum 2. Grad

• der „erste“ Beschäftigte: es schadet nicht, wenn der EPU zuvor geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatte, bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als zwei Monate gedauert haben.

• Förderhöhe: 25 % des Bruttolohns, 12 x/Jahr

• Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr.

• Die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als zwei Monate dauern.

Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten 2.000 Euro/Monat AMS-Förderung 500 Euro/Monat Bei maximaler Ausschöpfung erhält das EPU für seinen ersten Angestellten 6.000 Euro Förderung.