Neue EU-Einfuhrregeln für Entwicklungsländer

05. November 2012 Drucken

33 afrikanische Staaten profitieren von EU-Zollerleichterungen.© Ich-und-Du / pixelio.de Die Europäische Union vereinfacht ihre Einfuhrregeln für die 89 am wenigsten entwickelten Länder.  Die kürzlich veröffentlichten neuen EU-Einfuhrregeln sorgen von 2014 an für Vereinfachung, mehr Transparenz und eine stärkere Differenzierung. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU gewährt den Entwicklungsländern Zollfreiheit bzw. Zollermäßigung („Zollpräferenzen“) bei der Einfuhr […]

Europa, Import, Zoll
33 afrikanische Staaten profitieren von EU-Zollerleichterungen.© Ich-und-Du / pixelio.de

Die Europäische Union vereinfacht ihre Einfuhrregeln für die 89 am wenigsten entwickelten Länder.  Die kürzlich veröffentlichten neuen EU-Einfuhrregeln sorgen von 2014 an für Vereinfachung, mehr Transparenz und eine stärkere Differenzierung. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU gewährt den Entwicklungsländern Zollfreiheit bzw. Zollermäßigung („Zollpräferenzen“) bei der Einfuhr von zahlreichen industriellen und landwirtschaftlichen Produkten. Die vorgestellten Regeln enthalten die herabgesetzten oder aufgehobenen Zollsätze für die Entwicklungsländer. Ländern, die ernsthaften Einsatz bei der Durchsetzung internationaler Übereinkommen im Bereich Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und bei der verantwortungsvollen Staatsführung unter Beweis stellen, wird stärkere Unterstützung gewährt.

Handelspartner, die im Rahmen des überarbeiteten APS als Begünstigte gelten
Das neue Schema soll zunächst für 89 Begünstigte gelten: 49 am wenigsten entwickelte Länder im Rahmen der „Alles außer Waffen“-Initiative und 40 weitere Partnerländer mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen: Alles außer Waffen (49):

• 33 Länder in Afrika (Angola, Äthiopien, Äquatorialguinea, Burkina Faso, Burundi, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, die Komoren, Liberia, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Rwanda, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Somalia, São Tomé und Príncipe, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Sambia, Zentralafrikanische Republik);

• 10 Länder in Asien (Afghanistan, Bangladesh, Bhutan, Demokratische Volksrepublik Laos, Jemen, Kambodscha, Malediven (bis Ende 2013, da das Land nicht mehr auf der UN-Liste der am wenigsten entwickelten Länder aufgeführt ist), Myanmar/Burma (gegenwärtig keine Präferenzen gewährt), Nepal, Timor-Leste;

• 5 Länder in Australien und der Pazifik-Region (Kiribati, Samoa, Salomonen, Tuvalu, Vanuatu);

• ein Land in der Karibik (Haiti). Diese Partnerländer werden von besseren Ausfuhrmöglichkeiten profitieren, da Wettbewerber aus dem Schema ausscheiden.

Partnerländer mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen (40):

• Arabische Republik Syrien, Armenien, Aserbaidschan, Bolivien, China, Cook-Inseln, Costa Rica, Kap Verde, Kolumbien, Republik Kongo, Ecuador, Georgien, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Islamische Republik Iran, Irak, Kirgisistan, Marshallinseln, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mongolien, Nauru, Nicaragua, Nigeria, Niue, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, die Philippinen, El Salvador, Sri Lanka, Tadschikistan, Thailand, Tonga, Turkmenistan, die Ukraine, Usbekistan, Vietnam. Diese Partnerländer werden ebenfalls von besseren Ausfuhrmöglichkeiten profitieren, da Wettbewerber aus dem Schema ausscheiden.