Pläne zur Pendlerpauschal-Reform: Teilzeitkräfte und Vielfahrer als Gewinner

21. November 2012 Drucken

Die Pendlerpauschale ist eine Steuerersparnis, die Pendlerinnen und Pendler bei der Benützung eines Privatfahrzeuges finanziell entlastet. Derzeit plant die Regierung  eine Reform, über die sie sich aber bislang nicht einigen konnte. Wie nach dem Ministerrat am Dienstag bekannt wurde, sollen die Details von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. Fix scheint, dass erstmals auch Teilzeitkräfte einen Anspruch gelten […]

Die Pendlerpauschale ist eine Steuerersparnis, die Pendlerinnen und Pendler bei der Benützung eines Privatfahrzeuges finanziell entlastet. Derzeit plant die Regierung  eine Reform, über die sie sich aber bislang nicht einigen konnte. Wie nach dem Ministerrat am Dienstag bekannt wurde, sollen die Details von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. Fix scheint, dass erstmals auch Teilzeitkräfte einen Anspruch gelten machen dürfen. In Diskussion ist, ob das derzeit geltende Modell des gestaffelten Pauschalbetrags in einen kilometerabhängigen Steuerbonus verwandelt werden soll.

Was die SPÖ ins Rennen bringt:

  • Niedrigverdiener sollen noch etwas dazubekommen.
  • Der kilometerabhängige Steuerbonus soll künftig kein Freibetrag mehr sein, sondern ein Absetzbetrag. Ein Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen, wovon Besserverdiener aufgrund ihres höheren Steuersatzes profitieren, ein Absetzbetrag reduziert dagegen die reale Steuerlast.
  •  Die Gewährung der Pauschale auch für Teilzeitkräfte
  • Eine Einkommensobergrenze, ab der die Pauschale nicht mehr ausbezahlt werden könnte, steht noch im Raum.

Was die ÖVP ins Treffen führt:

  • Die Gewährung der Pauschale auch für Teilzeitkräfte .
  • Die Förderrichtsätze werden  um durchschnittlich 14 Prozent auf maximal 3.855 Euro jährlich erhöht (große Pendlerpauschale für über 60 Kilometer Weg zur Arbeit)
  • Für Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen, wird die Negativsteuer in Form des Pendlerzuschlages von 141 Euro auf 290 Euro verdoppelt. Zahlt man unter 400 Euro Lohnsteuer, so werden trotzdem mindestens 400 Euro angerechnet bzw. ausbezahlt.
  • Wer über einen Dienstwagen verfügt , wird in Zukunft keine Pendlerförderung mehr bekommen.
  •  Die derzeitige Regelung zur Pendlerpauschale schreibt vor, dass Arbeitnehmer mindestens 11-Mal im Monat pendeln müssen. Diese Regelung soll fallen.
  • Die Entfernungsstufen sollen von 20 Kilometer auf 5 Kilometer-Zonen verkleinert werden.

Über 1,1 Millionen Bezieher

Im Jahr 2011 haben 1,14 Millionen Menschen die Pendlerpauschale bezogen. 803.000 von ihnen erhielten die große Variante, die ab einer Entfernung von zwei Kilometern zuerkannt wird, wenn man beim Weg in die Arbeit auf das Auto angewiesen ist.
Die meisten der geförderten Pendler fielen unter die große Pendlerpauschale bei einer Distanz von zwei bis 20 Kilometern zwischen Wohn- und Dienstort. 419.000 Menschen wurden auf diesem Weg steuerliche Erleichterungen im Ausmaß von 372 Euro zuerkannt.

Wie die aktuell geltende Pendlerpauschalregelung aussieht, finden Sie im NEWSROOM unter diesem Link