Keine Auflösungsabgabe für Bauwirtschaft bis 30.6.2013

11. Dezember 2012 Drucken

Ab 1. Jänner 2013 werden alle Arbeitgeber bei  Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet,  € 113,– als Beitrag zur Gebarung der Arbeitsmarktpolitik abzuliefern.  Der Nationalrat beschloss in seiner Sitzung am 6. Dezember, dass diese Abgabe für alle Betriebe hinsichtlich jener Arbeiter, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, bis 1. Juli 2013 nicht anfällt. BUAK zahlt Steuerentfall […]

Sparpaket 2012, Budgetkonsolidierung, Newsroom von Erste Bank und Sparkasse

Keine "Kündigungssteuer" für Bauwirtschaft während des ersten Halbjahres 2013. © Christian v. R./Pixelio.de

Ab 1. Jänner 2013 werden alle Arbeitgeber bei  Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet,  € 113,– als Beitrag zur Gebarung der Arbeitsmarktpolitik abzuliefern.  Der Nationalrat beschloss in seiner Sitzung am 6. Dezember, dass diese Abgabe für alle Betriebe hinsichtlich jener Arbeiter, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, bis 1. Juli 2013 nicht anfällt.

BUAK zahlt Steuerentfall an Ministerium

Laut Bundesinnung Bau der Wirtschaftskammer Österreich besteht daher kein Anlass mehr, aus diesem Grund noch vor Jahresende Kündigungen auszusprechen. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) führt einen Pauschalbetrag an das Sozialministerium für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik ab.
Die Bausozialpartner werden im ersten Halbjahr 2013 Verhandlungen starten, die zu einer verbesserten Durchbeschäftigung und zu einer Verringerung der Winterarbeitslosigkeit vor allem bei älteren Bauarbeitern führen sollen.