Krankengeld NEU für EPU und Mini-KMU kommt – freiwillige Zusatzversicherung kostet 2,5 %

14. Dezember 2012 Drucken

Mit dem Nationalrats-Beschluss des Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 in der letzten Dezembersitzung vor der Winterpause wird das Krankengeld für Unternehmer Wirklichkeit. Es ist eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit im Bereich der selbständig Erwerbstätigen vorgesehen. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die […]

Krankengeld für Unternehmer

Klein- und Kleinstunternehmer dürfen mit Jahreswechsel ab dem 43. Tag (!) der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. © Gerd Altmann/pixelio.de

Mit dem Nationalrats-Beschluss des Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 in der letzten Dezembersitzung vor der Winterpause wird das Krankengeld für Unternehmer Wirklichkeit. Es ist eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit im Bereich der selbständig Erwerbstätigen vorgesehen. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag im Jahr 2012. Nach der 6. Woche ist nach Angaben der SVA und  in Kombination mit der freiwilligen Zusatzversicherung -mit einem Krankengeld zwischen 1.680 Euro und 3.960 Euro im Monat rechnen.

Krankengeld ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit infolge lang andauernder Krankheit kann für selbständig Erwerbstätige rasch zum existenzbedrohenden Risiko werden. Besonders gefährdet sind Einzelpersonenunternehmerinnen/Einzelpersonenunternehmer und Inhaberinnen/Inhaber von Betrieben mit wenigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern. Daher erhalten selbständig Erwerbstätige, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt.

Krankengeld Neu und Krankengeld mit Zusatzversicherung im Detail
Anspruchsberechtigt sollen künftig Unternehmer sein, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Sie werden eine Geldleistung von 27,73 Euro pro Tag bekommen, ausgezahlt nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen – die gesamte Geldleistung kann damit fast 4.000 Euro betragen. Für die Zeit davor – und zusätzlich – soll es weiterhin die freiwillige Zusatzversicherung ab dem 4. Tag der Krankheit geben. Neu ist hier eine Mindesthöhe von ca. 27,73 Euro pro Tag. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells in der Höhe von 19 Mio. Euro erfolgt über die AUVA.

Freiwillige Zusatzversicherung um 2,5 %

Schließt jemand eine freiwillige Zusatzversicherung ab, so hat er im Falle von Erkrankung ab dem 4. Tag und bis zur 6. Woche Anspruch auf tägliches Krankengeld zwischen 27,73 und 103,60 Euro. Nach der 6. Woche können zusätzlich tägliche Unterstützungsleistungen in Höhe von 27,73 bezogen werden. Insgesamt haben Versicherte mit Zusatzversicherung somit Anspruch auf mindestens 55,46 Euro und höchstens 131,33 Euro täglich, ab der 6. Woche. Der Kostenbeitrag für die freiwillige Zusatzversicherung entspricht 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, bzw. einem monatlichen Mindestbeitrag von knapp 28 Euro.

Das Gesetz tritt am mit 1. Jänner 2013 in Kraft.