
Der Gewinnfreibetrag ist für viele Unternehmen die effizienteste legale Form des Steuersparens. Die letzten Tage des Jahres sollten genutzt werden. (c) BirgitH/pixelio.de
Die Einführung des Gewinnfreibetrags ist eine der effizientesten und unmittelbar spürbaren Steuererleichterungen für Freiberufler und KMU der vergangenen 15 Jahre. Der Gewinnfreibetrag steht grundsätzlich allen natürlichen Personen und Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften zu. GmbHs sind ausgeschlossen. Betriebliche Einkünfte erzielt, wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Arbeit hat.
Wertpapierkauf bis 31.12.
Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Gewinnes und ist mit max. EUR 100.000 im Jahr 2012 pro Steuerpflichtigem begrenzt. Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Als Investition im Sinne des GFB gilt auch der Kauf von bestimmten Wertpapieren, die vier Jahre lang gehalten werden müssen. Bei passender Gewinnlage und ausreichender Liquidität ist der Kauf derartiger Papiere bis Jahresende trotz des fortgeschrittenen Termins leicht administrierbar. Die aktuell niedrige Verzinsung von GFB-geeigneten Anleihen wird durch die Steuerersparnis mehr als wettgemacht.
Automatische Berücksichtigung des Grundfreibetrags (bis EUR 30.000 Gewinn
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 steht dem begünstigten Personenkreis (auch für Pauschalierte) jedenfalls ein Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes zu (daher max. EUR 3.900 = 13% von EUR 30.000). Der Vorteil des Grundfreibetrages ist, dass dieser unabhängig von getätigten Investitionen anzusetzen ist. Der Steuerpflichtige muss den Grundfreibetrag auch nicht gesondert beantragen, sondern dieser wird bei der Veranlagung durch das Finanzamt berücksichtigt.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (bis EUR 769.230 Gewinn)
Übersteigt der Gewinn EUR 30.000 so kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass in Summe (inkl. Grundfreibetrag) nicht mehr als EUR 100.000 als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden dürfen.
Voraussetzung für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist allerdings, dass im gleichen Jahr begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist daher einerseits mit max 13% des Gewinnes (absolute Wertgrenze siehe oben) und andererseits durch die Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern begrenzt.
Folgende Investitionen sind begünstigt:
- Die Anschaffung von ungebrauchten abnutzbaren körperlichen Anlagegütern mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer (Maschinen/Geräte, EDV-Anlagen, Betriebs-/Geschäftsausstattung, Fiskal-LKW´s). Die normale Abschreibung für Abnutzung kann zusätzlich geltend gemacht werden.
- Der Erwerb von Wertpapieren, die gem. § 14 EStG auch zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind. Die Mindest(rest-)laufzeit derartiger Wertpapiere muss 4 Jahre betragen.
Die Funktionsweise
Der Gewinnfreibetrag ist als echter Freibetrag ausgestaltet. Das bedeutet, dass er die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer vermindert und somit die Einkommensteuer kürzt. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht zusätzlich zur normalen Abschreibung zu, sodass die Anschaffungskosten doppelt gewinnmindernd wirken: Einerseits im Jahr der Anschaffung über die Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages und andererseits über die volle Abschreibung des Wirtschaftsgutes.
Beispiel:
Ein Architekt erzielt im Jahr 2012 voraussichtlich einen Gewinn iHv EUR 40.000. Im Jahr 2012 hat er bisher eine neue IT-Anlage im Wert von EUR 1.000 angeschafft.
EUR | |
Gewinn vor Freibetrag | 40.000 |
davon 13 % (max. Gewinnfreibetrag) | 5.200 |
Getätigte begünstigte Investitionen | 1.000 |
Grundfreibetrag (13% von 30.000) | 3.900 |
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (hier: Anschaffungskoten der Investition) | 1.000 |
Gewinnfreibetrag insgesamt | 4.900 |
Steuerpflichtiger Gewinn endgültig | 35.100 |
Der genutzte Gewinnfreibetrag beträgt im Beispiel EUR 4.900 und setzt sich aus dem Grundfreibetrag und den bisher im Jahr getätigten begünstigten Investitionen zusammen. Der maximal zustehende Gewinnfreibetrag wurde in diesem Beispiel noch nicht zur Gänze ausgeschöpft, da um 300 Euro zu wenig investiert wurde. Durch die Anschaffung von begünstigten Wirtschaftsgütern, zB Wertpapiere könnte der Gewinnfreibetrag 2012 voll ausgenutzt werden.