Die Pläne zur GmbH „light“

21. Dezember 2012 Drucken

Die Regierung hat Anfang November bei ihrer Herbstklausur in Laxenburg ein umfangreiches Arbeitsmarkt- und Unternehmer-Paket vorgelegt. Unter anderem wurden neue Regeln für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen. Die geplanten Änderungen für einen GmbH „light“: Das Stammkapital wird von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt (jeweils die Hälfte davon in bar), die […]

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Das neue GmbH-Recht soll ab Mitte 2013 gelten. Das Mindeststammkapital wird auf 10.000 Euro gesenkt, davon die Hälfte in bar.

Die Regierung hat Anfang November bei ihrer Herbstklausur in Laxenburg ein umfangreiches Arbeitsmarkt- und Unternehmer-Paket vorgelegt. Unter anderem wurden neue Regeln für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen. Die geplanten Änderungen für einen GmbH „light“: Das Stammkapital wird von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt (jeweils die Hälfte davon in bar), die Mindest-Körperschaftsteuer verringert und die Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung gestrichen. Mit einer Einführung des Gesetzes ist nicht vor Juli 2013 zu rechnen.

Nur mehr 5.000 Euro in bar

Bei GmbH-Gründungen wird das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Davon ist die Hälfte des Stammkapitals in bar zu hinterlegen. Die Mindest-KöSt sinkt von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Ein Grund für die Reform war der seit Jahren sinkenden Anteil von GmbH-Gründungen im Verhältnis zu allen Unternehmensneugründungen. In anderen EU-Ländern sind die Hürden für Gesellschaftsgründungen mit Haftungsbeschränkungen wesentlich günstiger:  Für die Gründung einer „Limited“-Gesellschaft in England braucht ein Unternehmer kein Stammkapital.

Sinkender GmbH-Anteil bei Gründungen

Gab es 2006 noch einen Gmbh-Anteil an den Neugründungen von 12,9 Prozent, so waren es im Vorjahr nur mehr 9,1 Prozent. Im 1. Halbjahr 2012 gab es aber immerhin einen Anteil von 10,6 Prozent.

Keine Pflichtveröffentlichung mehr

Die Pflichveröffentlichung über die Gründung in der „Wiener Zeitung“ soll nach Inkrafttreten der Novelle ebenfalls wegfallen.

Kreditschützer fürchten geringen Gläubigerschutz

Ganz ohne Kritik wurde die GmbH light aber nicht aufgenommen. Kreditschutzverbände befürchten eine höhere Zahl an Insolvenzen, da der Risikopuffer mit 10.000 Euro zu niedrig sei.

Wirtschaftskammer-Vertreter rechnen mit einer Einführung der GmbH „light“ oder „neu“ ab Juli 2013.