
Das Sparpaket ist mit 1. Jänner in Kraft. Steuererleichterungen für höhere Einkommen werden abgebaut. © Thorben Wengert/pixelio.de
Seit Jahreswechsel sind die meisten Bestimmungen des Sparpaketes 2012 in Kraft. Mit dabei ist die sogenannte Solidarabgabe: Wer mehr als 185.000 Euro im Jahr verdient, zahlt für 13. und 14. Monatsgehalt jetzt ab 27 Prozent statt 6% Steuer. Im Gleichschritt sinkt der Gewinnfreibetrag für Selbständige ab 175.000 Euro Bemessungs-grundlage. Beide Maßnahmen sollen 2016 auslaufen.
Ab 185.000 ist Sonderbesteuerung bei 13. und 14. nicht mehr voll nutzbar
Bei sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen (z.B. 13. und 14. Monatsgehalt) steht die begünstigte Besteuerung von 6 Prozent bei hohen Einkünften nicht mehr voll zu (Solidarabgabe). Die Besteuerung erfolgt für sonstige Bezüge bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 185.000 Euro wie bisher mit 6 Prozent unter Berücksichtigung des Freibetrages von 620 Euro und der Freigrenze von 2.100 Euro. Darüber hinausgehende sonstige Bezüge werden bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 360.000 Euro mit 27 Prozent und darüber hinausgehende Bezüge bis zu einem Jahresbruttobezug von ca. 594.000 Euro mit 35,75 Prozent besteuert. Die Solidarabgabe gilt für vier Jahre befristet.
Gewinnfreibetrag ab 175.000 gekürzt
Korrespondierend zur Änderung bei der Besteuerung sonstiger Bezüge im Rahmen des Jahressechstels erfolgt für die Jahre 2013 bis 2016 auch beim Gewinnfreibetrag eine Änderung durch eine Staffelung des Prozentausmaßes. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 175.000 Euro unverändert 13 Prozent. Überschreitet die Bemessungsgrundlage diesen Betrag, steht für den Überschreitungsbetrag, abhängig von der Höhe der Überschreitung, ein reduzierter Gewinnfreibetrag zu. Für einen Überschreitungsbetrag bis 175.000 Euro stehen 7 Prozent und für weitere 230.000 Euro 4,5 Prozent zu. Abweichend von der bisherigen Regelung, die ein maximales Ausmaß des Gewinnfreibetrages von 100.000 Euro vorsah (dies entspricht einem maximalen begünstigten Gewinn von 769.230 Euro), steht der Gewinnfreibetrag in den Jahren 2013 bis 2016 nur für Gewinne bis zu 580.000 Euro zu. Unter Zugrundelegung der Prozentstaffelung ergibt sich damit ein Maximalausmaß von 45.350 Euro.
Mehr dazu finden Sie unter