Wien (APA Österreichs Banken müssen künftig jedes Jahr Sanierungs- und Abwicklungspläne erarbeiten. Aus diesen Dokumenten muss hervorgehen, wie im Krisenfall die Existenzfähigkeit eines angeschlagenen Instituts gewahrt und die finanzielle Stabilität wieder hergestellt werden soll und wie auf Stress reagiert würde. Die Finanzmarktaufsicht prüft diese Pläne.
FMA darf Pläne korrigieren
Schon bevor es kritisch wird, kann die Aufsicht schärfere Abwicklungspläne verlangen oder gleich durchgreifen – also drastischen Risikoabbau und Verkäufe erzwingen. Schwerpunkt des am Freitag zur Begutachtung versandten Bankeninsolvenzrechts (Amtstitel: „Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz“, BIRG) ist die Krisenprävention und die Frühwarnung. Damit soll möglichst nicht wieder der Steuerzahler zum Handkuss kommen, wenn Banken gerettet werden müssen.
Gesetz soll zu Neujahr 2014 starten
Das Gesetz soll am 1. Jänner 2014 in Kraft treten. Die Banken haben demnach erstmals am 1. Juli 2014 ihre Abwicklungs- und Sanierungspläne zu übermitteln. Bleibt ein Institut die jährliche Aktualisierung schuldig, drohen Verwaltungsstrafen von 150.000 Euro. Wenn nötig, kann die FMA auch kürzere Intervalle für neue Krisenpläne vorschreiben.
Die Bankentestamente sollen nach entsprechender Gesetzwerdung aber 2014 verhindern, dass „die Erben – sprich die Steuerzahler – für den Schaden aufkommen müssen“. Das sagte Finanzministerin Fekter zu dem von ihr in am Freitag in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zum Bankeninsolvenzrecht. Für Finanzstaatssekretär Schieder blieb das Ziel einer „umfassenden europäischen Regelung über die Abwicklung von in Not geratenen Banken“ aufrecht.