Anlagenrechtsnovelle vereinfacht Betriebsübernahmen

06. März 2013 Drucken

Der Ministerrat beschloss eine Anlagenrechtsnovelle, die den Freiraum für Betriebsnachfolger und Anlagenbetreiber erweitert und Verwaltungsaufwand reduziert. Herzstück der Novelle sind Erleichterungen für Betriebsübernehmer. Künftig kann der Rechtsnachfolger beantragen, dass er den Betrieb schrittweise an den Genehmigungskonsens heranführen darf, wenn die sofortige Erfüllung aller Anforderungen für den Jungunternehmer betriebswirtschaftlich nicht möglich ist und die Auflagensistierung vom […]

Betriebsnachfolger, Anlangennovelle

Anlagenrechtsnovelle: Betriebsnachfolger haben künftig weniger Verwaltungsaufwand. © Gerd Altmann / pixelio.de

Der Ministerrat beschloss eine Anlagenrechtsnovelle, die den Freiraum für Betriebsnachfolger und Anlagenbetreiber erweitert und Verwaltungsaufwand reduziert. Herzstück der Novelle sind Erleichterungen für Betriebsübernehmer. Künftig kann der Rechtsnachfolger beantragen, dass er den Betrieb schrittweise an den Genehmigungskonsens heranführen darf, wenn die sofortige Erfüllung aller Anforderungen für den Jungunternehmer betriebswirtschaftlich nicht möglich ist und die Auflagensistierung vom Standpunkt des Nachbarschutzes vertretbar ist.

Erweisen sich bestehende Auflagen in der Übernahmesituation als  gar nicht mehr notwendig, können sie aus dem Genehmigungsbescheid herausgenommen werden. Die Einbindung der möglicherweise betroffenen Nachbarn verhindert, dass die tatsächlichen Schutzbedürfnisse durch den Rost fallen und die Erleichterung im späteren Verlauf in Frage gestellt wird.

Bescheid für Korrekturen
Die Möglichkeit, überschießende Auflagen an die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen, wird nicht nur für Betriebsübergaben, sondern für alle Betriebe eröffnet. Solche Bescheidkorrekturen, die bisher viel zu eng geregelt waren, können Betriebsinhaber künftig beantragen, wenn sie die Erfüllung der Voraussetzungen glaubhaft machen können.
Neu ist auch das  Recht der Betriebsübernehmer, sich im Vorfeld bei der Behörde über alle geltenden Bescheidinhalte zu informieren. Dies ermöglicht den Betriebsnachfolgern, allfälligen Anpassungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und einzuplanen, um nicht quasi über Nacht von Anzeigen und behördlichen Interventionen überrascht zu werden.

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