EU: Jedermann soll Recht auf ein Bankkonto haben

06. März 2013 Drucken

Frankfurt am Main (APA/ag.) Jeder EU-Bürger soll einem Medienbericht zufolge künftig ein Recht auf ein Girokonto haben. Die EU-Kommission wolle in den 27 europäischen Ländern ein „soziales Grundrecht“ auf ein Bankkonto einführen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier.   Voraussetzung für Zugang zu Zivilisationsleistungen Derzeit haben 30 […]

Derzeit haben 30 Millionen EU-Bürger ab 18 Jahren kein Bankkonto, die meisten davon in osteuropäischen Ländern. © APA

Frankfurt am Main (APA/ag.) Jeder EU-Bürger soll einem Medienbericht zufolge künftig ein Recht auf ein Girokonto haben. Die EU-Kommission wolle in den 27 europäischen Ländern ein „soziales Grundrecht“ auf ein Bankkonto einführen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier.

 

Voraussetzung für Zugang zu Zivilisationsleistungen
Derzeit haben 30 Millionen Bürger der Europäischen Union, die 18 Jahre und älter sind, kein Bankkonto. Die meisten davon leben in den osteuropäischen Ländern. In Rumänien und Bulgarien hat jeder zweite Erwachsene kein Konto. In den mittel- und westeuropäischen Ländern lebt nur einer von zehn Bürgern ohne Girokonto. In elf EU-Ländern gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, in Deutschland nicht.Viele dieser Menschen befänden sich in einem sozialen Teufelskreis, da ein Girokonto häufig die Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags oder für einen Telefon- und Internetanschluss sei. Die Betroffenen könnten so zum Beispiel nicht günstig im Internet einkaufen und von den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts profitieren.
Das Konto für jedermann soll „grundsätzlich nötige Buchungen“ ermöglichen, also Zahlungseingänge und Abbuchungen, solange das Konto im Plus bleibt, wie es in dem Bericht heißt. Die Kontoführung solle möglichst gebührenfrei angeboten werden, in Ausnahmefällen dürften die Institute „erschwingliche“ Gebühren verlangen.

 

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