Bestehende Regeln, neuer Haushalt: Um für Landwirte und Behörden die Kontinuität beim Übergang in die neue Finanzperiode ab 2014 zu wahren, hat die Europäische Kommission für das kommende Jahr Übergangsregeln für die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik vorgeschlagen. Bestehende Vorschriften insbesondere zu den Betriebsprämien sollen demnach 2014 weiterhin gelten, und neue Regeln wie für die Ökologisierung würden ab 2015 greifen.
EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloș erklärte dazu: „Das Motto für Direktzahlungen im Jahr 2014 lautet ‚Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel‘, da es wichtig ist, dass die Zahlstellen über hinreichende Zeit verfügen, um die administrativen Vorkehrungen zu treffen und die Gewähr für die ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel zu bieten, und dass die Landwirte sich über die neuen Regeln im Klaren sind und nicht in etwas Neues hineingedrängt werden, bevor alles steht.“
GAP-Reform
Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der EU-Staaten arbeiten derzeit an einer politischen Einigung über die GAP-Reform (Gemeinsame Agrarpolitik). Wenn diese bis Juni erreicht wird, können die neuen Rechtsvorschriften zwar ab 1. Januar 2014 in Kraft treten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten aber auch alle notwendigen administrativen Verfahren einführen, um die Reform umzusetzen.