
Wichtige Teile des Bankeninsolvenzrechtes sollen später in Abstimmung mit der EU entwickelt werden. © Gerd Altmann/pixelio.de
Kern des Banken-interventions- und -restrukturierungs-gesetzes u.a. ist die Einrichtung zusätzlicher Verfahren, die einerseits schon im Vorfeld krisenhafter Entwicklungen wirksames Gegensteuern ermöglichen und andererseits eine geordnete Abwicklung von Banken mit möglichster Schadensbegrenzung auch hinsichtlich des Einsatzes öffentlicher Mittel erleichtern.
Keine Steuermittel für Bankenrettung
Ziel des Bankeninsolvenzrechtes ist es, weitere staatliche Rettungspakete für in Schieflage geratene Banken zu verhindern. Die öffentliche Hand soll von Sanierungsmaßnahmen nicht mehr betroffen werden. Laut Begutachtungsentwurf müssen Bankensanierungen rechtzeitig eingeleitet werden und im schlimmsten Fall ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung von Kreditinstituten zur Verfügung stehen.
Pläne in der Schublade
Unter anderem schlägt der Entwurf vorsorgliche Sanierungs- und Abwicklungspläne bei den Banken vor, die von der Bankenaufsicht geprüft werden. Eine gestärkte Finanzmarktaufsicht (FMA) solle bei Fehlentwicklungen „unter klar definierten Bedingungen frühzeitig reagieren können“. Staatlich unterstützte Institute sollen verstärkt beaufsichtigt werden. Bei Sanierung oder Liquidation einer insolventen Bank werden laut Parlamentskorrespondenz künftig unbesicherte oder nachrangige Verbindlichkeiten in Eigenkapital umgewandelt werden können („Bail-in-Instrumente“). Öffentliche Mittel und Einlagen sollen geschützt und die Kosten einer Abwicklung für die öffentliche Hand so gering wie möglich gehalten werden. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.