Brüssel (APA) Fluggesellschaften, die aus der EU in Drittstaaten oder von diesen nach Europa fliegen, sind vorerst vom Emissionshandel ausgenommen. Das hat der EU-Ministerrat am Montag in Luxemburg beschlossen. Die Ausnahme gilt für ein Jahr und rückwirkend für 2012.
Ausnahme für ein Jahr
Demnach werden die Airlines vorübergehend von der Verpflichtung ausgenommen, ihren CO2-Ausstoß im Rahmen des EU-Emissionshandelsregimes ETS zu melden, Sanktionen fallen nicht an, hieß es in einer Erklärung. Die Ausnahme gilt für ein Jahr und rückwirkend für 2012. Bis dahin sollte im Rahmen der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO eine globale Lösung gefunden werden.
Die Ausnahme gilt nicht für Flüge innerhalb der EU, sie bleiben weiterhin dem Handel mit Verschmutzungsrechten unterworfen.