- Die Analyse der Kommission beinhaltet derzeit vier Szenarien für die Zukunft der Münzen. © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten hatten sie aufgefordert, Kosten, Nutzen und öffentliche Akzeptanz der beiden kleinsten Euro-Geldstücke zu untersuchen. Vier mögliche Szenarien sind denkbar, von einer Beibehaltung der derzeitigen Stückelung bis hin zur Abschaffung der Münzen. Seit 2002 haben die Länder der Eurozone insgesamt fast 46 Milliarden Ein- und Zwei-Cent-Münzen ausgegeben. Deren Herstellung ist für sie aber ein Verlustgeschäft: die Differenz zwischen dem Nennwert der Münzen und den Produktions- und Ausgabekosten beläuft sich auf einen geschätzten Gesamtverlust von 1,4 Milliarden Euro seit 2002.
Schneller oder langsamer Ausstieg denkbar
Die Analyse der Kommission beinhaltet vier Szenarien für die Zukunft der Münzen: Die erste Möglichkeit wäre, Ein- und Zwei-Cent-Stücke ohne Änderung der Produktionsbedingungen wie bisher auszugeben. Die zweite Variante sieht vor, die Münzen zwar weiter auszugeben, die Kosten der Ausgabe aber zu reduzieren, indem die materielle Zusammensetzung der Cent-Stücke geändert oder die Effizienz der Produktion gesteigert wird oder beides. Das dritte Szenario beschreibt einen schnellen Ausstieg: Die Ausgabe der Ein- und Zwei-Cent-Münzen würde eingestellt und die Münzen im Umlauf vor allem durch Händler und Banken innerhalb einer festgelegten kurzen Frist eingezogen, innerhalb derer verpflichtende Rundungsregeln gelten würden. Die vierte Möglichkeit wäre ein langsamer Ausstieg: Auch in diesem Fall würde die Ausgabe eingestellt und Rundungsregeln würden eingeführt, die Ein- und Zwei-Cent-Münzen würden jedoch gesetzliches Zahlungsmittel bleiben und könnten noch verwendet werden, um runde Summen zu bezahlen. Da keine neuen Münzen produziert würden, wäre zu erwarten, dass sie nach und nach aus dem Umlauf verschwinden würden.
Der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Olli Rehn kündigte an: „Wir werden die Diskussion mit Interessensvertretern und den Mitgliedstaaten fortsetzen und sehen, ob sich eine eindeutige Präferenz ergibt, auf der wir einen Gesetzesvorschlag begründen können.“