Regeln zur Bankenabwicklung beschlossen

27. Juni 2013 Drucken

Brüssel (APA) Marode Großbanken in Europa werden künftig in erster Linie auf Kosten ihrer Eigner und Gläubiger gerettet. Die EU-Finanzminister haben sich in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel auf Haftungsregeln für Banken geeinigt. Demnach soll der Staat erst an letzter Stelle Löcher in Bankbilanzen stopfen. Zuvor sollen Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Bankkunden mit Guthaben über […]

Rat der Finanzminister hat entschieden: Guthaben über 100.000 Euro werden bei Insolvenz angegriffen. © APA

Brüssel (APA) Marode Großbanken in Europa werden künftig in erster Linie auf Kosten ihrer Eigner und Gläubiger gerettet. Die EU-Finanzminister haben sich in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel auf Haftungsregeln für Banken geeinigt. Demnach soll der Staat erst an letzter Stelle Löcher in Bankbilanzen stopfen. Zuvor sollen Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Bankkunden mit Guthaben über 100.000 Euro Opfer bringen.

Zustimmung des EU-Parlaments steht noch aus
Die Mitgliedstaaten müssen über das Gesetz jetzt noch mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Es gibt den nationalen Abwicklungsbehörden weitreichende Eingriffsrechte in strauchelnde Geldhäuser. Sie können kleinere Banken künftig einfacher und nach europaweit einheitlichen Regeln schließen. Die Haftung von Eigentümern und Gläubigern, das sogenannte Bail-in, greift erst bei systemrelevanten Großbanken, die sanierungsfähig und stark mit anderen Banken verstrickt sind. Ihre Pleite könnte das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen.

Bankenstützung 2008-2011 im Ausmaß von einem Drittel des EU-BIP
Aus Angst vor fatalen Kettenreaktionen hatten die EU-Staaten in der Bankenkrise 2008 nicht gewagt, Geldhäuser pleitegehen zu lassen. Binnen drei Jahren stützten sie die Banken mit einem Drittel der gesamten EU-Wirtschaftsleistung, größtenteils mit inzwischen abgelösten Garantien. Der irische Staat ging darüber fast pleite. In großem Stil mussten Bankinvestoren erstmals bei der Rettung Zyperns finanziell bluten.

Guthaben über 100.000 Euro werden herangezogen
Das Abwicklungsgesetz markiert nun eine Wende – Ziel ist es, die Steuerzahler von milliardenschweren Rettungsaktionen zu verschonen. Künftig können auch Privatkunden mit Ersparnissen über 100.000 Euro Geld verlieren. Beträge bis zu dieser Grenze bleiben dagegen gesetzlich garantiert.

Einheitliche Vorgaben mit weitreichender Gläubigerbeteiligung
Deutschland, die Niederlande und auch Österreich hatten in den Verhandlungen auf eine weitreichende Gläubigerbeteiligung und möglichst einheitliche Regeln gepocht. Es sei wesentlich, ein gesamteuropäisches System zu haben und nicht eines, wo die Staaten individuelle Regeln haben, hatte Finanzministerin Fekter im Vorfeld der Verhandlungen gefordert. Frankreich dagegen kämpfte für nationalen Spielraum, um im Krisenfall doch lieber früher als später wieder mit öffentlichen Geldern eingreifen zu können.

Teil der Euro-Bankenunion
Das Gesetz zur Bankenabwicklung ist ein wichtiges Element der Bankenunion, die in der Eurozone aufgebaut werden soll. Die EU-Staaten hatten sich vorgenommen, die wesentlichen Bausteine dazu bis Ende Juni auf den Weg zu bringen. Abgesegnet ist bereits die zentrale Bankenaufsicht für die Eurozone unter Führung der Europäischen Zentralbank. Die Reform der Einlagensicherung steht noch aus.

 

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