- Im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells hat jeder Handelangestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“. © Petra Bork / pixelio.de
Wien (APA)Handelsbetriebe dürfen ab 1. September ihre Mitarbeiter jeden Samstag ganztägig einsetzen. Die Angestellten erhalten dafür als Ausgleich fünf lange Wochenenden (Fr-So oder Sa-Mo) pro Halbjahr. Die einzelnen Unternehmen und Betriebsräte müssen sich aber in Betriebsvereinbarungen für die neue Samstags-Regelung aussprechen.
Jahrelange Verhandlungen
Nach jahrelangen Verhandlungen zeigten sich die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft GPA-djp am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit diesem Kompromiss zufrieden. Grundsätzlich bleibt aber die bisherige „Schwarz-Weiß-Regelung“ bestehen. Diese sieht laut Kollektivvertrag vor, dass Handelsangestellte jeden zweiten Samstag frei haben müssen. Vielen Händlern war diese Regelung schon lange ein Dorn im Auge, sie fühlten sich in ihrer Flexibilität eingeschränkt.
Unternehmer für neue Regelung offen
Experten rechnen damit, dass beratungsintensive Branchen wie Möbel-, Auto-, oder Textilhandel das neue Modell in Anspruch nehmen, und Lebensmittelhändler, die derzeit stark mit Samstagskräften arbeiten, eher bei der alten Regelung bleiben. Rewe (u.a. Billa, Merkur, Adeg ) zeigt sich auf APA-Anfrage offen für das neue Modell und will die neue Regelung prüfen.
Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch erwartet keinen Stellenabbau bei Aushilfskräften wegen des neuen Arbeitszeitmodells. Viele Händler seien wegen der derzeitigen Bestimmungen samstags unterbesetzt. „Die Lockerung der ‚Schwarz-Weiß-Regelung‘ bringt den Handelsunternehmen endlich mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen“, zeigte sich Lorentschitsch zufrieden.
Evaluierung ab 2014
Auch GPA-Chef Wolfgang Katzian lobt das neue Modell: „Wir sind froh, dass wir nach schwierigen Gesprächen eine innovative Regelung ausarbeiten konnten, welche diese wichtige Qualität für die Beschäftigten sichert und gleichzeitig mehr Spielraum gibt.“ Es werde im Jahr 2015 eine Evaluierung der Regelung geben, um zu überprüfen, wie Betriebe mit dem neuen Modell umgehen.
Im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells hat jeder Handelangestellte – der Großteil sind Frauen – Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ (durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) pro Halbjahr. Diese verlängerten Wochenenden sind spätestens 13 Wochen im Vorhinein zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festzulegen.