NEWSROOM-Wissen: Die schmale Grenze zwischen Werkvertrag und Dienstverhältnis

29. Juli 2013 Drucken

Die rechtlichen Grenzen zwischen Werkvertrag und Dienstverhältnis sind rasch überschritten. Sobald in den Werkverträgen Anwesenheitspflicht gefordert ist und die bereitgestellte Infrastruktur genutzt wird, ist von einem Dienstverhältnis auszugehen – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Abfuhr des SV-Dienstgeberbeitrages Sind die über „Werkverträge“ beschäftigten Auftragnehmer verpflichtet, während der vereinbarten Zeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers anwesend und dienstbereit […]

Die rechtlichen Grenzen zwischen Werkvertrag und Dienstverhältnis sind rasch überschritten. Sobald in den Werkverträgen Anwesenheitspflicht gefordert ist und die bereitgestellte Infrastruktur genutzt wird, ist von einem Dienstverhältnis auszugehen – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

Abfuhr des SV-Dienstgeberbeitrages
Sind die über „Werkverträge“ beschäftigten Auftragnehmer verpflichtet, während der vereinbarten Zeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers anwesend und dienstbereit zu sein und werden die erforderlichen Arbeitsmittel vom Dienstgeber bereitgestellt, ist vom Vorliegen von Dienstverhältnissen im Sinne des § 47 Abs 2 EStG auszugehen. Folge dieser Einstufung ist die Abfuhr eines Dienstgeberbeitrags und eines Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (UFS Graz 2.5.2012, RV/0415-G/08) sowie die damit verbundenen weiteren Auswirkungen aus dem (abgabenrechtlich) festgestellten Dienstverhältnis auf Dienstnehmer- und Dienstgeberseite.