
Selbständige können bei schwerer Erkrankung um Befreiung von Selbstbehalt ansuchen. |© Rainer Sturm/pixelio.de
Sozialversicherte Selbständige können bei „besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit“ sowie bei Leiden oder Gebrechen, die überdurchschnittliche Kosten verursachen (zB Chemo- oder Strahlentherapie, Dialysebehandlung), einen Antrag auf Befreiung der Zahlung des Selbstbehalts bei der SVA stellen, erinnert das EPU-Portal der WKO.
Die Einkommensgrenzen
Eine „besondere soziale Schutzbedürftigkeit“ ist dann anzunehmen, wenn das monatliche Einkommen EUR 814,82 nicht übersteigt. Bei Ehepaaren bzw. Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt beläuft sich dieEinkommensgrenze auf EUR 1.221,68.
SVA Gesundheitsversicherung – Halbierung des Selbstbehaltes
Weiters kann die reguläre Kostenbeteiligung für Arztbesuche von 20% seit Jänner 2012 durch die Teilnahme an dem Präventionsprogramm „Selbständig gesund“ der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) auf 10% gesenkt werden. Bei Erreichen von gemeinsam mit dem Hausarzt vereinbarten Gesundheitszielen bzw. bei Beibehalten von bereits guten Gesundheitswerten kann jeder selbständig Erwerbstätige seinen Kostenanteil halbieren.