Elektro-Hybridfahrzeuge werden steuerlich entlastet

23. Oktober 2013 Drucken

Seit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetz am  1. Jänner 2013 gilt eine Neuberechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Elektro-Hybridfahrzeugen . Es wird nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors als Berechnungsgrundlage für die Fahrzeugversicherung herangezogen. Der NoVA-Bonus in Höhe von 500 Euro für Hybride gilt bis 31.12.2014 verlängert. Elektromotor ist gratis Für Kraftfahrzeuge, die neben einem Verbrennungsmotor auch noch über […]

Abgabenänderungsgesetz 2012, Newsroom von Erste Bank und Sparkassen, Josef Ruhaltinger

Kfz-Steuer des Opel Ampera wird vom Range-Extender und nicht mehr vom Gesamtleistungsvermögen berechnet.|© Adam Opel AG

Seit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetz am  1. Jänner 2013 gilt eine Neuberechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Elektro-Hybridfahrzeugen . Es wird nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors als Berechnungsgrundlage für die Fahrzeugversicherung herangezogen. Der NoVA-Bonus in Höhe von 500 Euro für Hybride gilt bis 31.12.2014 verlängert.

Elektromotor ist gratis

Für Kraftfahrzeuge, die neben einem Verbrennungsmotor auch noch über eine andere  Form des Antriebs verfügen, gilt ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors  als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

NoVA für Hybride bleibt reduziert

Der NoVA-Bonus für Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren in Höhe von 500 Euro wird im Sommer 2012 bis 31. Dezember 2014 verlängert.