Vorarlberg: Kleingewerbeförderung für EPU

28. Januar 2014 Drucken

Die hat ihre Förderrichtlinien speziell für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) verbessert. Seit 1. Jänner 2014 werden EPU, die in eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation oder in eine Erhöhung der Kapazität, Qualität oder Energieeffizienz investieren, bereits ab einem Investitionsvolumen von € 15.000,- gefördert. Mehr Förderung für ältere Mitarbeiter Die Förderhöhe beträgt 7,5 Prozent des Investitionsvolumens. Voraussetzung ist, dass die […]

Vorarlberg verbessert Förderbedingungen für EPUs. |© Michael Staudinger / pixelio.de

Vorarlberg verbessert Förderbedingungen für EPUs. |© Michael Staudinger / pixelio.de

Die hat ihre Förderrichtlinien speziell für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) verbessert. Seit 1. Jänner 2014 werden EPU, die in eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation oder in eine Erhöhung der Kapazität, Qualität oder Energieeffizienz investieren, bereits ab einem Investitionsvolumen von € 15.000,- gefördert.

Mehr Förderung für ältere Mitarbeiter

Die Förderhöhe beträgt 7,5 Prozent des Investitionsvolumens. Voraussetzung ist, dass die Investition über einen Kredit oder ein Leasinggeschäft finanziert wird. Die Förderung ist rückwirkend per 1.1.2014 gültig. Grundsätzlich muss der Förderantrag aber bereits vor Inangriffnahme des Projekts gestellt werden. Auch in Bezug auf die Anstellung des ersten Mitarbeiters unterstützt das Land Vorarlberg Ein-Personen-Unternehmen. Neben einer Förderung des AMS für den ersten Mitarbeiter gibt es eine zusätzliche Landesförderung. Neu ist, dass Unternehmen, die Frauen über 45 Jahre und Männern über 50 Jahre einstellen, eine höhere Förderung bekommen. Das bedeutet, bei einer Einstellung von Vollzeitbeschäftigten werden nach 12 Monaten einmalig € 4.800 ausbezahlt, bei Teilzeitbeschäftigten € 2.400.

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