
Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag: Für Unternehmer kanndie Unterscheidung teuer werden | © S. Hofschlaeger/pixelio.de
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet in einer Online-Broschüre einen Überblick über Arbeitsvertrag, Freier Dienstvertag oder Werkvertrag. Die Beschäftigung von Mitarbeitern zieht ganz andere arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen nach sich als die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Arbeitnehmer unterliegen den Regeln des Arbeitsrechts, sind entsprechend dem anzuwendenden Kollektivvertrag zu entlohnen und vom Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Es gilt für sie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Hingegen finden auf die Rechtsbeziehung zwischen zwei Unternehmern die Regeln des Zivil- und Handelsrechts Anwendung. Unternehmer können ihre Honorare frei vereinbaren und sind selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sozialversichert. Es gilt für sie das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag
Je nachdem, welchen Bedarf ein Unternehmer hat, stehen ihm unterschiedliche Vertragsvarianten zur Verfügung. In Betracht kommen hierbei Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag. Die Abgrenzung zwischen der Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer und der Zusammenarbeit mit einem Unternehmer ist nicht immer leicht zu treffen. Darüber hinaus kann sie nur im Einzelfall erfolgen.
Lohnabhängige Abgaben
Die Gebietskrankenkassen bzw. die Finanzbehörden kontrollieren bei der Gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) sehr streng die Einhaltung der Versicherungs-, Melde- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung. Wird im Rahmen dieser Prüfung festgestellt, dass die Zuordnung einer Vertragsbeziehung zu einer bestimmten Vertragsform nicht korrekt ist, kann die Wahl der falschen Vertragsform schnell nachteilige und oft auch sehr kostspielige Folgen für den Unternehmer haben. In der Broschüre „Arbeit und Soziales“ sind die relevanten Inhalte der wesentlichen Vertragsformen, die Unternehmer im Rahmen ihres Betriebes verwenden können, eingehend zusammengefasst. Sie soll Unternehmern eine praxisnahe Hilfestellung für die richtige Zuordnung von Sachverhalten, wie sie in der Wirtschaft tagtäglich vorkommen, zu den jeweiligen Vertragsformen bieten.