Änderung bei steuerlicher Beurteilung von Photovoltaikanlagen geplant

10. Juni 2014 Drucken

Die Steuerbefreiung von der Elektrizitätsabgabe von Photovoltaikanlagen soll erweitert werden. Für Anlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträger erzeugen, soll es statt der bisherigen Grenze von 5.000 kWh eine Grenze von 25.000 kWh geben, bis zu der der erzeugte und selbst verbrauchte Strom steuerfrei ist. Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes Im Ergebnis soll es zu einer Änderung […]

Die Steuerbefreiung bei Solaranlagen könnte demnächst angehoben werden. |© Uwe Schlick / pixelio.de

Die Steuerbefreiung bei Solaranlagen könnte demnächst angehoben werden. |© Uwe Schlick / pixelio.de

Die Steuerbefreiung von der Elektrizitätsabgabe von Photovoltaikanlagen soll erweitert werden. Für Anlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträger erzeugen, soll es statt der bisherigen Grenze von 5.000 kWh eine Grenze von 25.000 kWh geben, bis zu der der erzeugte und selbst verbrauchte Strom steuerfrei ist.

Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes

Im Ergebnis soll es zu einer Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes und einer Überarbeitung des Photovoltaikerlasses kommen. Der zu ändernde Erlass zur „Steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen“ findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.