
Ein dichtes Geflecht an Kürzel-Monstern kämpft um die Stabilität des Euro. |© Daniel Gast/pixelio.de
ESM, EFSF, FROB – alle Kürzel haben mit der Schuldenkrise und dem Rettungsschirm zu tun. Fonds und Aufsichtsbehörden sollen ganze Länder und Bankensysteme bei Kasse halten. Sie beschreiben die Plattformen, die auf die eine oder andere Weise den Kapitaleinsatz zur Eurorettung administrieren sollen. Jedes dieser Werkzeuge hat verschiedene juristische Wurzeln, unterschiedliche Aufgaben und differierende Geltungsbereiche.
ESM -Europäischer Stabilitätsmechanismus
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg, die eingerichtet wird, sobald der ESM-Vertrag von so vielen Euro-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, dass von diesen zusammen mindestens 90% des anfänglich geplanten Stammkapitals von 700 Milliarden Euro gezeichnet wurde. Seit Juli 2012 sichert Institution die Zahlungsfähigkeit der Staaten und der Banken in der Eurozone sichern. In Deutschlanbd steht die Abstimmung zur Ratifizierung in dieser Woche an.
Der ESM ist Teil der politisch als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpakete und ist als Ablösung der vorläufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms geplant, zunächst noch unter Beibehaltung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen (z. B. mit günstigen Zinssätzen) erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll. Eine enge parallele technische und finanzielle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ist ebenfalls Voraussetzung für ESM-Maßnahmen. Problematisch am Europäischen Stabilitätsmechanismus ist sein Verhältnis zur Nichtbeistandsklausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung einzelner Mitgliedstaaten bzw. der Europäischen Union als Ganzes für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Kredite vom ESM gelten als vorrangig, werden also im Fall einer Staatspleite zuerst bedient.
ESFS- Europäisches Finanzaufsichtssystem
Das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) umfasst die europäischen Behörden zur Finanzmarktaufsicht, das Anfang 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Ausführende Organe des ESFS sind die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die European Supervisory Authorities ESA. Bestandteile der ESFS werden folgende Behörden und Expertenstellen sein:
- die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die durch eine Umbildung bestehender europäischer Aufsichtsausschüsse entstehen,
- die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Supervisory Authority (Insurance and Occupational Pensions), EIOPA), die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird,
- die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA), die ihren Sitz in London haben wird,
- die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), die ihren Sitz inParis hat,
- ein gemeinsames Komitee der existierenden europäischen Aufsichtsbehörden und
- die zuständigen Behörden oder Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB), der seinen Sitz bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main haben wird, wird nicht Teil des ESFS sein, sich aber in ständigem Informationsaustausch mit diesem befinden.
FROB – Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria
Der spanische Bankenrestrukturierungsfonds managt die Umbauarbeiten im spanischen Bankensektor und wird in den kommenden Wochen eine 100- Milliarden-Euro-Kreditlinie aus dem Rettungsschirm erhalten. Gegründet wurde der Fonds 2009 von der sozialistischen Regierung. 75 Prozent seiner Anteile hält der Staat, den Rest die privaten Banken über ihre Einlagegarantiefonds.