Wiener Bauordnungsnovelle im Landtag beschlossen

01. Juli 2014 Drucken

Gestern wurde die Novelle der Wiener Bauordnung sowie die Novellierungen des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes im Wiener Landtag behandelt und mit Regierungsmehrheit beschlossen. Die Neuerungen treten je nach Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt – betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes – […]

Die Novellierung der Wr. Bauordnung soll bauen preisgünstiger machen. |© romelia / pixelio.de

Die Novellierung der Wr. Bauordnung soll bauen preisgünstiger machen. |© romelia / pixelio.de

Gestern wurde die Novelle der Wiener Bauordnung sowie die Novellierungen des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes im Wiener Landtag behandelt und mit Regierungsmehrheit beschlossen. Die Neuerungen treten je nach Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt – betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes – in Kraft. Einige Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw. vereinzelte Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit.

Notkamin fällt

Die Neuregelungen umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wesentliche Verbesserungen im Wiener Baurecht bringen sollen. Durch die Novellierung der Wiener Bauordnung inklusive dem Wiener Kleingartengesetz werden unter anderem Erleichterungen bei der Wohnraumschaffung erreicht. Außerdem wird durch neue Bestimmungen, wie etwa die Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ oder befristete Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt entgegengewirkt. Damit setzt die Stadt  auf stark preisdämpfende Maßnahmen. Gleichzeitig werden etwa durch den weitgehenden Entfall der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten erreicht. Die Festlegung einer Mindestraumhöhe für das Erdgeschoß eröffnet etwa dem Handel neue Möglichkeiten. Auch die Möglichkeit straßenseitige Balkone zu errichten sorgt für mehr privaten Freiraum in der Stadt und belebt das Stadtbild.

Die wesentlichen Eckpunkte

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte gegliedert in den drei Bereichen „für kostengünstiges Bauen und Wohnen“, „für mehr Wohn- und Lebensqualität“ und „zur Erhöhung der Sicherheit“:
•    Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen
•    Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“
•    Befristete Baulandwidmung
•    Städtebauliche Verträge
•    Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
•    Erleichterung von Dachgeschoßausbauten
•    Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen
•    Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
•    Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung
•    Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität
•    Balkone auch über Verkehrsflächen und auch in größerem Ausmaß möglich
•    Erleichterungen für Aufzugszubauten
•    Weitere Ökologisierung: ein eigenes „Regenwassermanagement“
•    Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
•    Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen
•    Wiener Solarstandard
•    Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
•    Verpflichtung zur Erstellung eines „Bauwerksbuches“ sowie Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
•    Baurechtlicher Geschäftsführer
•    Neuregelungen betreffend Abbruchreife