
Wichtige Änderung im B2B-Lastschriftverfahren: Bei der SEPA-Firmenlastschrift hat der Zahlungspflichtige kein Einspruchsrecht! |© Tim Reckmann/pixelio.de
Die SEPA-Regeln sind seit Februar bereits in Kraft. Der 1. August ist lediglich eine Nachfrist. Die Sanktionen für eine nicht konforme Umsetzung des europäischen Zahlungssystems SEPA wurde im Jänner für ein halbes Jahr bis Anfang August ausgesetzt. Beim neuen Zahlungssystem unterscheidet man zwischen der SEPA-Lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift, wobei die Firmenlastschrift nur zwischen Unternehmen zulässig ist und bei einem gültigen Lastschriftmandat keine Rückabwicklung vorsieht.
Am Drücker bleiben
Unternehmen, die ihre Umstellung noch nicht abgeschlossen haben, sollten in ihren Bemühungen nicht stagnieren. Eine weitere Verschiebung der Sanktionsmaßnahmen nach dem 1. August wird es laut EU-Kommission nicht geben. Eine wesentliche Neuerung für Unternehmen stellen die Vorschriften für das SEPA Lastschriftverfahren dar. Das bisher in Österreich gängige Einzugsermächtigungsverfahren wird durch die SEPA-Lastschrift ersetzt. Beim neuen Zahlungssystem unterscheidet man zwischen der SEPA-Lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift, wobei die Firmenlastschrift nur zwischen Unternehmen zulässig ist und bei einem gültigen Lastschriftmandat keine Rückabwicklung vorsieht.
Die wesentlichsten Unterschiede der Firmen-Lastschrift zur „normalen“ SEPA-Lastschrift:
- Der Zahlungspflichtige muss nach Unterfertigung des Mandats zu seiner Hausbank gehen und das Mandat erfassen lassen.
Ist am Fälligkeitstag (duedate) bei der Bank des Debitors bei Buchung kein Mandat gespeichert, wird der Einzug automatisch abgelehnt und retourniert. - Bei der SEPA-Firmenlastschrift hat der Zahlungspflichtige kein Rückrechnungs-/Einspruchsrecht! Lediglich seine Bank kann aus definierten Gründen (z. B. mangels Deckung) eine Rückrechnung vornehmen
SEPA-fit bedeutet:
- Kontoverbindung in IBAN und BIC auf Firmenbriefpapier, Rechnungen und Vorlagen
- Sie verwenden ausschließlich SEPA-Zahlungsanweisungen
- Sie kennen IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner
- Finanzsoftware muss die SEPA-Formate unterstützen, zum Beispiel Datenträgeranlieferung in XML-Format mit Mandatsreferenz (-nummer.
- Lastschriftverfahren – keine Lastschriften ohne Vertrag und CID:
Dies bedeutet:
– Unterfertigung der neuen SDD-Vereinbarung durch den Creditor
– Anforderung einer CID (Creditor-ID) bei der ÖNB über die Bank
– Beim B2B-Verfahren Vorlage des Mandats (Kundenauftrags)
– Anlieferung des Datenträgers nur mehr elektronisch möglich.