
Schweden kennt eine Form des „Teilzeit-Krankenstandes“. In Österreich rücken neue Formen der Genesungszeiten in den Mittelpunkt. |© Albrecht E. Arnold/pixelio.de
Der rasche Tod der Parlamentspräsidentin Barbara Prammer hat das Thema Beruf und Krankheit in die öffentliche Debatte gebracht. Organisationen wie die Krebshilfe wollen eine Art Krankenteilzeit. Heimische Krankenstandsregelungen unterschieden aber nur zwischen arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig. Im Herbst sollen nun aber Gespräche unter den Sozialpartnern starten, mit dem Sozialministerium, denn andere Länder sind schon weiter als Österreich.
Vergleichsfall Schweden
So gibt es etwa in Schweden einen Teilzeit-Krankenstand, in dem man ergo Teilzeit-arbeitsfähig ist. „Da kann man zum Beispiel die Arbeitszeit auf 75, auf 50 oder 25 Prozent verringern“, erklärte Thomas Leoni vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) im ORF-Radio „Ö1“. „Das heißt, man geht Teilzeit arbeiten und bekommt einen Teil des Lohns vom Arbeitgeber bezahlt und den Rest über das Krankengeld vom Sozialversicherungssystem.“ Das ganze geht bis zu einem Jahr lang. Ähnliche Möglichkeiten gibt es in Norwegen, Dänemark, Finnland und der Schweiz.
Stufenartiger Wiedereinstieg ins Berufsleben
In Deutschland sind Firmen seit 2004 bei langen Krankenständen von Mitarbeitern verpflichtet, sich um deren Wiedereinstieg zu kümmern, hieß es im Radio. „Nach sechs Wochen Krankenstand muss der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zugehen und ihm ein Angebot unterbreiten, um seine Rückkehr zu unterstützen“, so Leoni. „Und hier kommt oft ein Modell zur stufenweise Wiedereingliederung zum Einsatz. Der Beschäftigte arbeitet auf Basis einen Stufenplans, von wenigen Stunden beginnend, immer mehr.“ Dabei gilt der Mitarbeiter weiterhin offiziell als krank – er kann, muss aber nicht arbeiten und kostet das Unternehmen selbst nichts. Umgekehrt in den Niederlanden: Dort kann die Fortzahlung der Firmen bis auf zwei Jahre ausgedehnt werden, berichtete Ö1.
Österreich verfügt über lange Phasen der Lohnfortzahlung
Eine Übernahme ausländischer Lösungen müsse sehr eingehend geprüft und diskutiert werden, so der Wifo-Experte. Ein Modell eines anderen Staates eins zu eins zu übernehmen, sei nicht möglich. Vor allem ist in Österreich die Frage spannend, ab welcher Krankenstanddauer ein Teilkrankenstand eingesetzt werden könnte. In Österreich läuft die Lohnfortzahlung länger als in den meisten anderen Ländern.
Dauer der Betriebszugehörigkeit Lohnfortzahlung
- 0 bis 5 Jahre 6 Wochen voll und 4 Wochen halb
- 6 bis 15 Jahre 8 Wochen voll und 4 Wochen halb
- 16 bis 25 Jahre 10 Wochen voll und 4 Wochen halb
- 26 Jahre und länger 12 Wochen voll und 4 Wochen halb
Spannend auch die Frage, wer über einen Teilkrankenstand entscheiden würde – Arzt oder Behörde – bzw. ob die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig ausfallen solle. (APA/red)