Mit 1.1.2015 werden steuerrechtlich neue Sachbezugswerte zur Anwendung kommen. Dazu gehören auch Dienstwohnungen, die dem Arbeit- oder Dienstnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die zu Grunde gelegten Quadratmeterpreise erhöhen dabei die Bemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen. Die angepassten Mietannahmen sind in Wien am zweitniedrigsten, in Vorarlberg mit über 8 Euro/m2 am höchsten. Die hat die neuen Sachbezugswerte zusammengetragen.
Steuer für Überlassung
Eine Dienstwohnung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, ist steuerpflichtiger Sachbezug. Als Sachbezugswert ab 1.1.2015 gelten die seit 1.4.2014 erhöhten Richtwertsätze pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei ist von einer Normwohnung auszugehen. Darunterliegenden Standards wird mit Abschlägen Rechnung getragen.
€/m2 | Bgl | Kärnten | NÖ | OÖ | Slbg | Stmk | Tirol | Vbg | Wien |
2015 | 4,92 | 6,31 | 5,53 | 5,84 | 7,45 | 7,44 | 6,58 | 8,28 | 5,39 |
2014 | 4,70 | 6,03 | 5,29 | 5,58 | 7,12 | 7,11 | 6,29 | 7,92 | 5,16 |
Bis zu 30 m2 kein Sachbezug
Liegt die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers (z.B. im Hotelgewerbe), ist für eine kostenlose oder verbilligte Bereitstellung einer arbeitsplatznahen Unterbringung mit einer Nutzfläche bis zu 30 m2 kein Sachbezug anzusetzen.Bei Mietwohnungen sind die angeführten Quadratmeterpreise der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete gegenüberzustellen. Der höhere der beiden Werte bildet den maßgeblichen Sachbezug.