Die Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol ist seit Jahreswechsel 2015 auf neue Beine gestellt worden. Jährlich stehen rund 7,4 Millionen Euro an Fördermitteln für die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sowie für den (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Neben einer Erhöhung der Förderungen werden höhere Einkommensgrenzen eingeführt und ein größerer Bezieherkreis ausgelobt.
Beschäftigungspaket um 75 Mio. Euro
Gemeinsam mit seinen Partnern investiert die Landesregierung mit dem Beschäftigungspakt Tirol 75 Millionen Euro in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Stärkung des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsmarktförderung ist ein wesentlicher Teil dieser Initiative. Tirol liegt bei der Arbeitslosenquote und beim Anstieg der Arbeitslosigkeit unter dem Österreichschnitt, Die neuen Tiroler Richtlinien sind am 1.1.2015 in Kraft treten und gelten bis 31.12.2019 .
Bildungsgeld update wird zu flexiblem „Bildungskonto“
Das Bildungsgeld update, schon bislang ein stark nachgefragtes Förderprogramm, soll künftig als „Bildungskonto“ geführt werden. Fortbildungswillige ArbeitnehmerInnen können dann statt der bislang gewährten Jahresförderung in Höhe von 800 Euro einen Gesamtbetrag von maximal 3.000 Euro als finanzielle Unterstützung erhalten. Dieser Betrag kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen während der Programmlaufzeit von fünf Jahren auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden. Die Nutzung der Fördermittel für mehrere kleine Kurse wäre dabei ebenso möglich wie für ein längeres und teureres Vorhaben (z.B. Besuch einer mehrsemestrigen Bildungsmaßnahme oder eines Meisterkurses).
Sechs maßgeschneiderte Programme
Mit der Begabtenförderung und der Ausbildungshilfe für Lehrlinge, einer allgemeinen Ausbildungshilfe sowie der Fachkräfteförderung und Förderungen für die Integration benachteiligter Gruppen sowie dem neuen „Bildungskonto“ stehen insgesamt sechs maßgeschneiderte Programme zur Unterstützung der ArbeitnehmerInnen zur Verfügung. Durch die neuen Richtlinien in der Arbeitsmarktförderung profitieren künftig auch Saisonarbeitskräfte vom einkommensunabhängigen Bildungsgeld update zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für teure und längere Ausbildungen gibt es ab 2015 höhere Förderungen. Verbesserungen gibt es auch im Bereich der Lehrlinge. Die Einkommensgrenzen für die Ausbildungshilfe wurden angehoben. Außerdem erfolgt die Auszahlung künftig nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können künftig mehr Fortbildungswillige die Ausbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Auch die Fördersätze werden erhöht. Die Förderabwicklung vereinfacht sich künftig durch Nutzung einer neuen Datenbank (online Bearbeitung und Abwicklung).
Kriegsopferabgabe in Tirol abgeschafft
Die Kriegsopfer- und Behindertenabgabe, die etwa bei Veranstaltungen auf Eintrittskarten sowie für Spielautomaten zu entrichten ist, gehört mit 1.1.2015 der Vergangenheit an. Rund 450.000 Euro aus der Kriegsopfer- und Behindertenabgabe sind jährlich in den Kriegsopfer- und Behindertenfonds geflossen. Da der Fonds über erhebliche Rücklagen verfügt sei die Erfüllung seiner Aufgaben auch ohne die nunmehr abgeschafften Abgaben möglich. Aus Mitteln des Kriegsopfer- und Behindertenfonds werden Zuschüsse zum Wohnbedarf, zu Erholungs- und Kuraufenthalten oder zur Förderung von Rehabilitationsmaßnahmen geleistet.