NEWSROOM-Wissen: Was Sie über Ihr Pensionskonto wissen sollten

06. Februar 2015 Drucken

Seit 2. Juni 2014 erlaubt das Pensionskonto Einblick in die eigene Ausgestaltung des Lebensabends. Nur Beamte sind davon nicht erfasst. Über neuespensionskonto.at sind die Beitrags- und Versicherungszeiten zur gesetzlichen Pensionsversicherung einsehbar.  Der Einstieg erfolgt via Handysignatur, elektronischer Bürgerkarte oder Finanz-Online. Die genaue Funktionsweise des Pensionskontos erklärt Rainer Münz bei einem kleinen Kaffee.  Ab Jahrgang 54 Für alle Arbeiterinnen und […]

Seit 2. Juni 2014 erlaubt das Pensionskonto Einblick in die eigene Ausgestaltung des Lebensabends. Nur Beamte sind davon nicht erfasst. Über neuespensionskonto.at sind die Beitrags- und Versicherungszeiten zur gesetzlichen Pensionsversicherung einsehbar.  Der Einstieg erfolgt via Handysignatur, elektronischer Bürgerkarte oder Finanz-Online. Die genaue Funktionsweise des Pensionskontos erklärt Rainer Münz bei einem kleinen Kaffee. 

Ab Jahrgang 54

Für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten und Selbstständigen, die nach 1954 zur Welt gekommen sind, sagt dieses Konto, welche Ansprüche sie bisher an das österreichische Pensionssystem erworben haben.
Denn das Konto enthält eine sogenannte Gesamtgutschrift. Man muss diese Gesamtgutschrift durch die Zahl 14 dividieren. Dann erfährt man, wie hoch der monatliche Pensionsanspruch heute schon ist. Für die meisten von uns ist dies natürlich nur ein theoretischer Wert, weil wir nicht sofort in Pension gehen.

Wie entsteht der ausgewiesene Pensionsanspruch?

Durch die monatlichen Einzahlungen in die gesetzliche Pensionsversicherung erhöht sich Monat für Monat die Gutschrift. Um wie viel sie sich erhöht, hängt vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen ab. Dies ist die Beitragsgrundlage. Die Ansprüche steigen derzeit jedes Jahr um 1,78% dieser Beitragsgrundlage. Bei einem Monatseinkommen von 2.000 Euro entspricht dies einer Gutschrift von fast 36 Euro pro Monat bzw. fast 500 Euro pro Jahr. Neben dieser Erhöhung gibt es noch eine jährlich Anpassung an das Lohn- und Preisniveau.
Die Höhe der tatsächlichen Pension wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens während einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren berechnet. Dies ist die Bemessungsgrundlage. Früher einmal wurde nur das Einkommen der besten 10 Jahre genommen. 2014 sind es bereits die besten 26 Jahre. 2028 werden es 40 Jahre sein. Man nennt dies den Durchrechnungszeitraum.

Die Höhe der späteren Pension hängt also ab:

  • von der Anzahl der Beitragsjahre,
  • vom eigenen Einkommen und der Bemessungsgrundlage, sowie
  • von der allgemeinen Entwicklung des Lohnniveaus.

Gutschriften gibt es übrigens nicht nur für Zeiten der Beschäftigung, sondern auch für Militär und Zivildienst, Zeiten der Arbeitslosigkeit und für Zeiten der Kindererziehung.

Pensionslücken

Für etliche  wird die Pension möglicherweise nicht so hoch ausfallen, wie erhofft. Seit den letzten Pensionsreformen hat dies mit der geringeren Gutschrift pro Jahr und mit einem längeren Durchrechnungszeitraum zu tun. Wer vorzeitig in Pension gehen möchte, muss zukünftig auch mit höheren Abschlägen rechnen.
Wer es genau wissen will, kann sich das eigene Pensionskonto ansehen. Das neue Pensionskonto ist mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur jederzeit online einsehbar.
Und wer nach dem Blick aufs eigene Pensionskonto zu dem Schluss kommt, dass die zu erwartende Pension zu niedrig ist, hat immer noch zwei Möglichkeiten: ein paar Jahre länger arbeiten oder sich rechtzeitig privat absichern. Dank des Pensionskontos können sich Bürgerinnen und Bürger  jedenfalls rechtzeitig über die Lücke informieren.

Die Service-Hotline der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) liefert weitere Informationen: 050303/87000.